Verkehrswert liegt über Grundschuld

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

frugi
Beiträge: 1
Registriert: 28.04.2020, 09:21

Verkehrswert liegt über Grundschuld

Beitragvon frugi » 28.04.2020, 09:48

Hallo,
ich habe eine Frage in Vorbereitung zu meinem ersten Besuch einer Zwangsversteigerung. Zwar nur als Besucher, aber trotzdem möchte ich inhaltlich soweit alles verstehen.

Ich habe mir das Verkehrswertgutachten inkl. Grundbuchauszug angesehen. In der Abteilung drei sind zahlreiche Hypotheken verschiedener Banken aufgelistet. Es wurde lediglich eine Hypothek gelöscht, dennoch sind die verbleibenden Hypotheken in Summe höher als der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert von etwa 500.000 Euro.

In der Ankündigung der Zwangsversteigerung wird als Hauptsache ein Grundschuldkapital einer Bank in Höhe von etwa 400.000 Euro aufgeführt.

Soweit ich das verstanden habe muss nach der Ersteigerung, unabhängig von den bisherigen Tilgungen der Hypotheken, die Summe aller im Grundbuch eingetragenen Hypotheken durch den Ersteigernden bezahlt werden. Wie funktioniert dass denn in diesem Fall, wenn die Hypotheken deutlich höher sind als der Verkehrswert?

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Verkehrswert liegt über Grundschuld

Beitragvon Addi » 28.04.2020, 18:53

Nein, keine Sorge so ist es nicht.....
Wird aus dem besten Rang der Abt. III zB Nr.1, also aus einem dinglichen Recht die ZV betrieben, meldet die Bank i.d.R. den vollen Nominalbetrag- hier 400.000,-EUR an. Dies muss und wird nicht die geschuldete Summe an den Eigentümer sein.
Alle nachrangigen Rechte III Nr. 2 bis....III Nr.xy, erlöschen ebenfalls wie III Nr. 1 und nur das Meistgebot plus Zinsen ist von dem Ersteher zu zahlen und wird auf alle Gläubiger der Reihenfolge nach von oben nach unten verteilt.
Sie als Ersteher der Immobilie haben mit den Restschulden nichts zu tun...
Bieten Sie direkt 70% im ersten Termin, kann die betreibende Gläubigerbank das Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Das hängt immer von der noch bestehenden Restschuld des alten Eigentümers ab....
Nur mit Geboten unter 70% muss man heutzutage gar nicht in einen Termin gehen und bieten.....


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“