Hallo an Alle,
ich bräuchte bitte mal Hilfe.....
Ich bin geschieden und habe noch ein Haus in Traunstein, dass zur Hälfte noch meiner Exfrau gehört.
Bei der Scheidung letztes Jahr im September wurde ausgemacht, dass es durch einen Makler im Jahr 2019 noch verkauft werden sollte.
Jetzt hatten wir viele Besichtigungen und einen Käufer für weniger Geld als wir eigentlich angegeben haben.
Der Preis war viel zu hoch gesetzt und der Makler hat uns empfohlen mit dem Preis runter zu gehen.
Jedoch weigert sich meine Exfrau das Haus billiger zu verkaufen.
Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig als eine Teilversteigerung einzureichen damit ich endlich meine hohen Belastungen und das Haus los werde.
Das Grundbuch ist mit 480 000 Euro belastet und 18% Zinsen jährlich.
Die offenen Schulden bei der Bank sind 430 000 Euro und 35 000 Euro Entschädigungsgeld.
Der Marktwert des Hauses ist aktuell zwischen 800 000 und 900 000 Euro.
Jetzt hätte ich gerne das Haus bei der Versteigerung dann bis 700 000 Euro selbst ersteigert oder
einfach alles was darüber geboten wird ersteigern lassen.
Meine Scheidungsanwältin hat Angst, dass ich dann das Grundbuch mit den 18% Zinsen für mehrer Jahre zahlen muss. Die Bank jedoch hat gesagt, dass ich nur die Schulden zu begleichen habe.
Die Anwältin meint aber, dass mich meine Exfrau um diese Zinsen irgendwie klagen könnte.
Ich habe 4 Kinder und eine monatliche Hausbelastung von ca. EUR 2.000 monatlich. Diese Situation geht seit 2013 und ich brauche eine Lösung um finanzielle Sicherheit für mich und meine Kinder zu Gewehrleisten. Das Haus wurde von meiner Exfrau als Waffe benutzt. Es ist auch so, dass meine Exfrau nie gearbeitet hat, das Haus wurde immer von mir finanziert. Beim Verkauf, würde Sie allerdings die Hälfte bekommen, was für mich nicht das Problem ist.
Hat jemand genug Expertise mir zu helfen?
Bin auch bereit Anwaltsberatungskosten zu zahlen, wenn sich jemand wirklich mit dieser Situation auskennt.
VG,
Roberto de Filippo
Teilversteigerung nach Scheidung, bitte helfen
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilversteigerung nach Scheidung, bitte helfen
......
Eine typische Situation, die Sie hier schildern und zur TV führen kann.
Der Verkehrswert ist das Eine, das abgegebene Meistgebot das andere.
Da sich die Wirtschaftslage seit Corana schön verändert hat und mit Sicherheit in absehbarere Zeit nicht bessert, eher schlechter wird, ist das Erzielen eines Verkaufserlöses in der von Ihnen angegebenen Höhe mit Sicherheit nicht mehr zu erzielen.
Die Einschätzung eines Maklers ist das Eine, eine offizielle Verkehrswertbewertung durch einen bestellten Gutachter (möglichst Architekt), etwas anderes.
Mit dem dann ermittelten Wert sollten Sie im 8 Augengespräch mit Ihrer Ex-Frau und beiden Anwälten eine einvernehmliche Lösung anstreben.
Die TV ist die schlechteste Variante, da zu viele Unbekannte hineinspielen, die zu einem nicht gewollten Ergebnis führen können....
Eine typische Situation, die Sie hier schildern und zur TV führen kann.
Der Verkehrswert ist das Eine, das abgegebene Meistgebot das andere.
Da sich die Wirtschaftslage seit Corana schön verändert hat und mit Sicherheit in absehbarere Zeit nicht bessert, eher schlechter wird, ist das Erzielen eines Verkaufserlöses in der von Ihnen angegebenen Höhe mit Sicherheit nicht mehr zu erzielen.
Die Einschätzung eines Maklers ist das Eine, eine offizielle Verkehrswertbewertung durch einen bestellten Gutachter (möglichst Architekt), etwas anderes.
Mit dem dann ermittelten Wert sollten Sie im 8 Augengespräch mit Ihrer Ex-Frau und beiden Anwälten eine einvernehmliche Lösung anstreben.
Die TV ist die schlechteste Variante, da zu viele Unbekannte hineinspielen, die zu einem nicht gewollten Ergebnis führen können....
Re: Teilversteigerung nach Scheidung, bitte helfen
Ich war buchstäblich am Rande der Verzweiflung und wandte mich an die Mitarbeiter des Unternehmens, um Hilfe zu erhalten. Und wie mein Gesprächspartner richtig sagte, besteht 60 % ihrer Arbeit darin, den Kunden psychologische Hilfe zu leisten! Denn um die Situation richtig einschätzen und handeln zu können, muss man sich erst einmal zusammenreißen - sich beruhigen. Und wenn man mit seinem Problem allein ist, ist das praktisch unmöglich. Bei familienrecht-allgaeu.de habe ich viele Erfahrungen gesammelt und einen Einblick in mich und meine Probleme bekommen. Ich danke Ihnen sehr für das, was Sie sind und was Sie für die Menschen tun. Viel Glück für Sie!!!