Hallo zusammen,
gibt es bei einer Teilungsversteigerung eine Möglichkeit vorher in Erfahrung zu bringen, ob (Unter-)Mietverträge bestehen? Gibt es eine Pflicht für die Alteingentümer dies vorher offenzulegen?
Danke!
Teilungsversteigerung und Mietvertrag
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung und Mietvertrag
...
Normalerweise gehört dies zum Umfang der Verkehrswertermittlung.
Der Gutachter hat in der Regel festzustellen, wer die Immobilie bewohnt und ob gegebenenfalls Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen und diese zu benennen.
Aber dies kann dann auch beim zuständigen Vollstreckungsgericht - Rechtspfleger/ in- in Erfahrung gebracht werden, weil dies im Versteigerungstermin auf jeden Fall bekannt gegeben werden muß.
Normalerweise gehört dies zum Umfang der Verkehrswertermittlung.
Der Gutachter hat in der Regel festzustellen, wer die Immobilie bewohnt und ob gegebenenfalls Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen und diese zu benennen.
Aber dies kann dann auch beim zuständigen Vollstreckungsgericht - Rechtspfleger/ in- in Erfahrung gebracht werden, weil dies im Versteigerungstermin auf jeden Fall bekannt gegeben werden muß.