Wertgrenzen, Zuschlag

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Moderator: Alfred_Hilbert

stefan2
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Wertgrenzen, Zuschlag

Beitragvon stefan2 » 11.02.2019, 12:50

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Wertgrenzen und Mindestgeboten.

Denken wir uns ein Objekt mit 100 TSD Euro Verkehrswert im Ersttermin.
Unter 50 TSD muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden, das ist mir klar.
Unter 70 TSD kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen, auch klar.

Nun ist der Gläubiger "Herr des Verfahrens", sagte er mir. Wenn ich es richtig verstehe, kann der die Versteigerung betreibende Gläubiger einen Zuschlag auch bei Geboten von mehr als 70 TSD verhindern?

Welche Bedeutung haben die 7/10, wenn der Gläubiger sowieso das letzte Wort hat? Ich glaube, ich habe da einen Punkt übersehen.

Vielen Dank vorab, beste Grüße

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Wertgrenzen, Zuschlag

Beitragvon Addi » 12.02.2019, 19:46

Nein, das haben Sie nicht falsch verstanden....
Zum Verständnis....
Eine Zwangsversteigerung hat nicht den Zweck, Bietinteressenten für ein wenig hohes Gebot den Zuschlag zu erteilen, also so preiswert wie möglich einen Eigentumswechsel zu ermöglichen.
Ziel ist es, den Schuldner so „hoch“ wie möglich zu entschulden und den/die Gläubiger so hoch wie möglich einen Forderungsausgleich zu ermöglichen...
Nun zu den Grenzen.
Die 5/10 Grenze des §85aZVG, dient dazu, eine voreilige Verschleuderung zu vermeiden,die 7/10 Grenze des §74 ZVG dazu, dem Gläubiger eine annähernd maximale Befriedigung zu ermöglichen, wenn und soweit dessen Forderung über 7/10 vom Verkehrswert beträgt.
Nun zu Ihrem Einwand...
Wenn die Forderung, der Gläubigerin, wie in Ihrem Ausgangsfall noch bei ca. 90.000,-€ liegt, und ein Bietinteressenten nur 70.000,-€ bietet, hat der Gläubiger das Recht eine einstweilige Einstellung zu bewilligen, so dass ein Zuschlag auf das Gebot von 70.000,-€ nicht erfolgen kann.
Diese Möglichkeit hat ein Gläubiger im gesamten Verfahren nur 2x.
Würde im 4. Termin (im 1. Termin wurden ja nur weniger als 5/10 geboten, so dass die Gläubigerin nicht eingreifen mußte...), wieder weniger als 5/10 oder 7/10 vom VW geboten, so würde eine 3. einstweilige Verfahrenseinstellung einer „Antragsrücknahme“ und somit einer Verfahrensaufhebung gleichkommen.
Nur,... der Gläubiger könnte am gleichen Tag sofort einen neuen Versteigerungsantrag stellen, mit Anordung, VW-Feststellung und Festsetzung und erneuten Versteigerungsterminen....


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