Hallo Ihr lieben
Folgendes Problem meinen Schwiegervater gehören 2 Wohnungen in einem 3Familienhaus.
Eine Wohnung gehörte seinem Onkel, der verstorben ist.
Sprich Schwiegervater gehören 2 Drittel des Hauses.
Jetzt kommen die 3 Kinder seines Onkels und wollen das komplette Haus Zwangsversteigern lassen wenn mein Schwiegervater nicht bereit ist 70000,- für die Wohnung zu bezahlen.
Dürfen die das überhaupt?????
Zwangsversteigerung Haus
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung Haus
Hallo Nadine,
Leider kann man deine Frage nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten....
Vermutlich handelt es sich nicht um Wohnungseigentum sprich Eigentumswohnungen in dem Mehrfamilienhaus, sondern um ein MFH mit 3 Wohnungen.
Das bedeutet, das im Grundbuch eine Zuordnung der Wohnungen an bestimmte Personen nicht erfolgt ist.
Entweder ist das Eigentum im Grundbuch aufgeteilt A zu 1/3 und B zu 2/3, oder als Erbengemeinschaft ohne Zuordnung der Anteile, da diese sich die Erbengemeinschaft allgemein auf das MFH bezieht und nicht auf bestimmte Wohnungen im MFH.
Das ist zunächst abzuklären wie die Grundbucheintragung lautet.
In beiden vorgenannten Fällen, kann einer der Miteigentümer ( Onkel A) die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft an dem MFH verlangen und beantragen. Von daher könnte es sogar günstiger sein auf das Angebot von A einzugehen, damit dein Schwiegervater Alleineigentümer im Grundbuch wird.....
Leider kann man deine Frage nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten....
Vermutlich handelt es sich nicht um Wohnungseigentum sprich Eigentumswohnungen in dem Mehrfamilienhaus, sondern um ein MFH mit 3 Wohnungen.
Das bedeutet, das im Grundbuch eine Zuordnung der Wohnungen an bestimmte Personen nicht erfolgt ist.
Entweder ist das Eigentum im Grundbuch aufgeteilt A zu 1/3 und B zu 2/3, oder als Erbengemeinschaft ohne Zuordnung der Anteile, da diese sich die Erbengemeinschaft allgemein auf das MFH bezieht und nicht auf bestimmte Wohnungen im MFH.
Das ist zunächst abzuklären wie die Grundbucheintragung lautet.
In beiden vorgenannten Fällen, kann einer der Miteigentümer ( Onkel A) die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft an dem MFH verlangen und beantragen. Von daher könnte es sogar günstiger sein auf das Angebot von A einzugehen, damit dein Schwiegervater Alleineigentümer im Grundbuch wird.....
Re: Zwangsversteigerung Haus
Wie Addi sagt, entscheidend ist, was im Grundbuch steht.