Hallo,
ich möchte evtl. ein Anwesen ersteigern, auf dem der Eigentümer mit einer weiteren Person lebt.
Die zweite Person lebt anscheinend ohne Mietvertrag in verschiedenen Räumen des zweiten Gebäudes (keine eigene abgeschlossene Wohnung).
Wie kann diese Person gekündigt werden?
Muss sie eh ausziehen, da kein Mietvertrag besteht?
Oder gilt die, soweit ich mich erinnere, einmonatige Kündigungsfrist für Einzelzimmer Mietverträge?
Danke schon mal im voraus....
Räumung/Kündigung für Bewohner ohne Mietvertrag
Moderator: Alfred_Hilbert
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- Beiträge: 1
- Registriert: 10.07.2009, 11:16
Re: Räumung/Kündigung für Bewohner ohne Mietvertrag
Hallo,
der Zuschlagsbeschluss dient als Räumungstitel gegenüber allen Personen, deren Besitzrecht nach dem Zuschlag nicht mehr besteht, das sind insbesondere der bisherige Eigentümer und alle Personen (Angehörige), die ihr Besitzrecht von ihm ableiten. Es ist bei Gericht eine Vollstreckungsklausel zu beantragen, welche alle Räumungsschuldner bezeichnet. Bis die Räumung dann tatsächlich erfolgt ist, kann man grundsätzlich eine Nutzungsentschädigung geltend machen, die sich am örtlichen Mietspiegel orientiert.
Anders ist es bei Personen, deren Besitzrecht fortbesteht. Hierunter fallen insbesondere etwaige Mieter und Pächter.
Um deine Frage abschließend beantworten zu können, sind weitere Informationen erforderlich, z.B. Handelt es sich bei dem Bewohner um einen Angehörigen des Eigentümers? Ist er Inhaber eines Wohnungsrechts? Gibt es vielleicht einen formlosen Mietvertrag? Nutzt er die Räume dauerhaft oder nur vorübergehend?
Viele Grüße
der Zuschlagsbeschluss dient als Räumungstitel gegenüber allen Personen, deren Besitzrecht nach dem Zuschlag nicht mehr besteht, das sind insbesondere der bisherige Eigentümer und alle Personen (Angehörige), die ihr Besitzrecht von ihm ableiten. Es ist bei Gericht eine Vollstreckungsklausel zu beantragen, welche alle Räumungsschuldner bezeichnet. Bis die Räumung dann tatsächlich erfolgt ist, kann man grundsätzlich eine Nutzungsentschädigung geltend machen, die sich am örtlichen Mietspiegel orientiert.
Anders ist es bei Personen, deren Besitzrecht fortbesteht. Hierunter fallen insbesondere etwaige Mieter und Pächter.
Um deine Frage abschließend beantworten zu können, sind weitere Informationen erforderlich, z.B. Handelt es sich bei dem Bewohner um einen Angehörigen des Eigentümers? Ist er Inhaber eines Wohnungsrechts? Gibt es vielleicht einen formlosen Mietvertrag? Nutzt er die Räume dauerhaft oder nur vorübergehend?
Viele Grüße
Alfred Hilbert
Rechtspfleger
RVR Rechtsanwälte
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Gegebene Auskünfte stellen keine Rechtsberatung dar, jede Haftung ist ausgesschlossen. Für eine anwaltliche Beratung setzen Sie sich bitte direkt mit RVR Rechtsanwälte in Verbindung.
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Re: Räumung/Kündigung für Bewohner ohne Mietvertrag
Lt. Eigentümer, der allerdings etwas undurchsichtig ist, besteht kein Mietvertrag, sondern die Person hält sich "ungebeten" auf dem Anwesen auf, der Eigentümer sieht sich nicht in der Lage dagegen vorzugehen.
Mein Eindruck ist, die Person hilft dem Eigentümer bei Pflege und Umbau und wird deshalb mietfrei geduldet.....
Mein Eindruck ist, die Person hilft dem Eigentümer bei Pflege und Umbau und wird deshalb mietfrei geduldet.....