Hausverwaltung und ETV-Protokolle

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Moderator: Alfred_Hilbert

edith-m
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Hausverwaltung und ETV-Protokolle

Beitragvon edith-m » 27.07.2016, 10:52

Hall Addi,
ich möchte gerne bei der ZV einer ETW mitmachen und bin dabei, mich über die Wohnung zu informieren.
Laut Gutachten hört sich alles gut an. Ich werde also zum Amtsgericht gehen, das Originalgutachten einsehen und mich so noch einmal vergewissern, dass ich alle Infos habe. :-)

Nun meine Fragen:
Bei einer ETW geben die Protokolle der ETV Hinweise auf Unstimmigkeiten, Renovierungsstau, Zahlung der Hausgelder, etc. Wie bekomme ich Informationen über die Hausverwaltung und darf ich über die Hausverwaltung die Protokolle der ETV der letzten Jahre einsehen?
Steht im Originalgutachten drin, wer die Zwangsversteigerung beantragt hat?
Darf ich das Grundbuch einsehen als potentieller Bieter einer ZV? Oder gibt mir das Amtsgericht Auskunft über das Grundbuch?
Laut Gutachten konnte die Wohnung und die Anlage nicht besichtigt werden. Es wurde nur eine Außenbesichtigung vorgenommen. Hat man die Möglichkeit über die Hausverwaltung oder direkt durch Klingeln bei den Mietern die Wohnung zu besichtigen, um ein Kaufen der "Katze im Sack" zu vermeiden?

Fragen habe ich auch noch zum Grundbuch. Laut Gutachten heißt es:
Abteilung II Rechte und Lasten
Lfd. Nr. 1 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 2 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 3 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 4 Die Zwangsverwaltung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 19.8.2004. Eingetragen ... am 30.8. 2004
Lfd. Nr. 5 Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 5.8.2015. Eingetragen am 17.8.2015

Wie darf ich das verstehen? Die Zwangsverwaltung besteht seit 2004 und die Zwangsversteigerung ist 11 Jahre später? Oder handelt es sich hierbei wahrscheinlich um einen Tippfehler?

Zu Abteilung III steht im Gutachten: Es wird davon ausgegangen, dass Schuldverhältnisse, die im Grundbuch in Abteilung III verzeichnet sind, gegebenenfalls gelöscht werden oder durch eine Reduzierung des Preises ausgeglichen werden. Hat der Gutachter denn keine Einsicht in das Grundbuch Abteilung III, um hier anzugeben, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist, oder darf er gar nichts in seinem Gutachten über die hier eingetragenen Grundschulden sagen (aus Datenschutzgründen, ...)?

Wie Du unschwer erkennen kannst, bin ich Neuling bei ZV.
Herzlichen Dank für Deine Antworten zu den anderen Forumsbeiträgen. Das hilft sehr.
Und bereits jetzt Dankeschön für deine Infos zu meinen Fragen

Edith

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Hausverwaltung und ETV-Protokolle

Beitragvon Addi » 27.07.2016, 14:28

Hallo Edith,
ich versuche ihre Fragen „weitgehendst“ zu beantworten:
1. Wie bekomme ich Informationen über die Hausverwaltung und darf ich über die Hausverwaltung die Protokolle der ETV der letzten Jahre einsehen?

Da die Wohnung schon seit Jahren in der Zwangsverwaltung ist, hat der Zwangsverwalter nach Ankündigung zugangsrecht zur Wohnung, so dass „normalerweise“ eine Innenbesichtigung hätte erfolgen können.
Warum dies nicht geschehen ist...bitte bei diesem selbst nachfragen.
Dieser hat i.d.R. auch die letzten Protokole und Abrechnungen der WEG Gemein-schaft zur Hand.

2. Steht im Originalgutachten drin, wer die Zwangsversteigerung beantragt hat?

Nein, das interessiert im Gutachten niemanden, weil es sich im Laufe der Zeit auch ändern kann und ein Gutachten i.d.R. nicht laufend aktualisiert wird.
Aber Auskünfte gibt das Vollstreckungsgericht oder der Zwangsverwalter.

3. Darf ich das Grundbuch einsehen als potentieller Bieter einer ZV? Oder gibt mir das Amtsgericht Auskunft über das Grundbuch?

Es ist unerheblich ob sie dieses einsehen oder nicht, die Grundpfandrechte erlö-schen in der Regel zu 100%, die Eintragungen in Abteilung II sind bekannt.

4. Laut Gutachten konnte die Wohnung und die Anlage nicht besichtigt werden. Es wurde nur eine Außenbesichtigung vorgenommen. Hat man die Möglichkeit über die Hausverwaltung oder direkt durch Klingeln bei den Mietern die Wohnung zu besichti-gen, um ein Kaufen der "Katze im Sack" zu vermeiden?

siehe Antwort Frage 1.

5. Die Zwangsverwaltung besteht seit 2004 und die Zwangsversteigerung ist 11 Jahre später?

In der Zwangsverwaltung geht es meist darum die Miete oder Pacht der Immobilie zu beschlagnahmen und einzuziehen. Gerade bei vermieteten Objekten. Wenn dies zur Tilgung von Zinsen und Darlehen ausreicht, muss ein gläubiger nicht direkt die Zwangsversteigerung beantragen. Meist geschieht dies jedoch parallel.

In der Zwangsversteigerung geht es um die Verwertung der Immobilie, um mit dem Erlös möglichst die Restschuld der alten Eigentümer abzulösen.

6. Hat der Gutachter denn keine Einsicht in das Grundbuch Abteilung III, um hier an-zugeben, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist, oder darf er gar nichts in sei-nem Gutachten über die hier eingetragenen Grundschulden sagen (aus Daten-schutzgründen, ...)?

So ist es. Oft werden Immobilien gerade in der heutigen Zeit bereits vor dem Verstei-gerungstermin verkauft. Eine Versteigerung findet nicht statt. Der Inhalt des Grund-buches wird daher erst unmittelbar im Versteigerungstermin für alle bekannt gege-ben. Ob und in welcher Höhe Grundpfandrecht noch valutieren, hat einen Bietinteressenten nicht zu interessieren. Dieser möchte nur erfahren zu welchem Gebot er die Immobilie ersteigern kann. Alles andere ist unerheblich und wird unter den Beteiligten

Zu letzt. Da niemand annähernd den Preis bieten möchte, der den Verkehrswert ausmacht, gleicht die Differenz zwischen Gebotshöhe und Verkehrswert immer das Risiko ab „die Katze im Sack“ ersteigert zu haben.
Und das weiß auch jeder potentielle Bieter.


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