Ich habe mal eine sehr spezielle Frage.
Angenommen ein Mieter kann dem Erwerber nach dem Zuschlag keinen gültigen
Mietvertrag vorlegen, da mit dem Vorbesitzer ( Mutter ) ein Mietvertrag abgeschlossen worden wurde. Der Mieter ist mittlerweile mit 2 oder mehr Monatsmieten incl. der Nebenkosten gegenüber dem neue Eigentümer im Rückstand, und hat somit auch noch nie eine Mietzahlung nach dem Zuschlag geleistet. Auch hat der Mieter keinerlei Interesse einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer einzugehen, indem er keinen Kontakt zulässt bzw. aufnimmt.
Handelt es sich hierbei nun um ein Mietverhältnis oder um ein Nutzungsverhältnis ?
Kann mir hierzu jemand, eventuell aus eigener Erfahrung weiter helfen.
Mietverhältnis oder Nutzungsverhältnis ?
Moderator: Alfred_Hilbert
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.11.2011, 10:56
- Wohnort: Graben-Neudorf ( BW )
Re: Mietverhältnis oder Nutzungsverhältnis ?
Nun, wenn er ohne gültigem Mietvertrag dort wohnt oder bislang gewohnt hat ist er zwar im Besitz der ersteigerten Wohnung aber ohne gültigem, begründeten Besitzverhältnis.
Verweigert er einen neuen Mietvertrag einzugehen abzuschliessen oder ist er zahlungsunwillig wäre eine fristlose Kündigung auszusprechen mit dem Ziel einer Räumungsklage.....
Hierzu sollte tunlichst ein Fachanwalt für Mietrecht konsultiert werden....diese "Rechtsberatung" geht eigentlich über den Sinn und Zweck diesen Forums hinaus, weil hier keine " rechtsverbindlichen" Auskünfte gegeben werden können und dürfen...
Verweigert er einen neuen Mietvertrag einzugehen abzuschliessen oder ist er zahlungsunwillig wäre eine fristlose Kündigung auszusprechen mit dem Ziel einer Räumungsklage.....
Hierzu sollte tunlichst ein Fachanwalt für Mietrecht konsultiert werden....diese "Rechtsberatung" geht eigentlich über den Sinn und Zweck diesen Forums hinaus, weil hier keine " rechtsverbindlichen" Auskünfte gegeben werden können und dürfen...