Hallo ich bin ganz neu hier und hoffe dass mir geholfen werden kann. Ich besitze zusammen mit jemandem ein Haus; jeder 50%. Der Miteigentümer ist extrem überschuldet und irgendwann wird die Versteigerung von der einen Hälfte kommen. Auf dem Haus lastet noch eine Grundschuld wofür wir zusammen gerade stehen müssen und wie schon erwähnt lasten auf dem anderen Anteil ganz viele Schulden. Nehmen wir mal an im Grundbuch steht folgendes:
1. Grundschuld 140.000 Euro
2. Gläubiger A 15.000 Euro
3. Gläubiger B 80.000 Euro
4. Gläubiger C 60.000 Euro
5. Gläubiger D 15.000 Euro
6. Gläubiger E 10.000 Euro
Jetzt beantragt Gläubiger D die Versteigerung und das Haus hat einen Wert von 80.000. Übernimmt dann der Käufer die Schulden 1 bis 5 und der Gläubiger E fällt weg?
Wie ist es wenn ich eine Teilungsversteigerung beantrage? Übernimmt dann der neue Eigentümer alle Schulden oder nur die Grundschuld? Ich bekam verschiedene Aussagen und wüsste gerne was für Schulden wegfallen und welche bestehen bleiben.
Freue mich auf Antworten
Informationen zu Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Informationen zu Teilungsversteigerung
.....
zunächst....
Forderungen/Darlehensverbindlichkeiten von dinglich abgesicherte Grundpfandrechten fallen insoweit nicht weg, als diese in einer Versteigerung erlöschen. Weg fällt nur das Grundstück als zusätzliches, werthaltiges Pfand.
Erlöschen Grundpfandrechte in einer Versteigerung, bleibt die persönliche Haftung für die Darlehensverbindlichkeit in der Regel bestehen.
In ihrem Fall wird irgendwann ein Gläubiger der nachfolgenden Rechte 2. bis 6. die Zwangsversteigerung betreiben, oder der gemeinsame Gläuber aus 140.000,-€, sobald dort Zahlungsverzug eintritt.
angenommen nur D betreibt die Versteigerung wegen 15.000,- €, bleibnen die Rechte 1. bis 4. bestehen mit 295.000,-€ Valuta ohne zinsen. Bei einem VW von nur 80.000,- €, wird das Geringste Gebot somit allein durch die Valuta um 215.000,-€ überstiegen, so dass n i e m a n d bieten wird. In dieser Konstellation wird es keine versteigerung geben.
Eine Teilungsversteigerung bietet hier ebenfalls keine Lösung. Diese würde immer dann ruhen, wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger zusätzlich die Zwangsversteigerung betreibt.
Wegfallen würden die Grundpfandrechte A. bis E. nur dann, wenn der gemeinsame Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, und Sie selbst den Zuschlag erhalten.
Aber im Moment ist alles reine Spekulation, da kein realer Fall vorliegt
zunächst....
Forderungen/Darlehensverbindlichkeiten von dinglich abgesicherte Grundpfandrechten fallen insoweit nicht weg, als diese in einer Versteigerung erlöschen. Weg fällt nur das Grundstück als zusätzliches, werthaltiges Pfand.
Erlöschen Grundpfandrechte in einer Versteigerung, bleibt die persönliche Haftung für die Darlehensverbindlichkeit in der Regel bestehen.
In ihrem Fall wird irgendwann ein Gläubiger der nachfolgenden Rechte 2. bis 6. die Zwangsversteigerung betreiben, oder der gemeinsame Gläuber aus 140.000,-€, sobald dort Zahlungsverzug eintritt.
angenommen nur D betreibt die Versteigerung wegen 15.000,- €, bleibnen die Rechte 1. bis 4. bestehen mit 295.000,-€ Valuta ohne zinsen. Bei einem VW von nur 80.000,- €, wird das Geringste Gebot somit allein durch die Valuta um 215.000,-€ überstiegen, so dass n i e m a n d bieten wird. In dieser Konstellation wird es keine versteigerung geben.
Eine Teilungsversteigerung bietet hier ebenfalls keine Lösung. Diese würde immer dann ruhen, wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger zusätzlich die Zwangsversteigerung betreibt.
Wegfallen würden die Grundpfandrechte A. bis E. nur dann, wenn der gemeinsame Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, und Sie selbst den Zuschlag erhalten.
Aber im Moment ist alles reine Spekulation, da kein realer Fall vorliegt