Wie schon in meinem anderen Beitrag erwähnt, werde ich demnächst auf ein EFH bieten, in dem der Eigentümer mit Familie noch wohnt und der eventuell sich weigern wird, ohne Weiteres auszuziehen.
Ich will das Haus eigentlich sowieso vermieten ...
... wäre es nicht eine Lösung, dem Alteigentümer einen Mietvertrag anzubieten?
Dann kann der in seinem selbst renovierten Haus wohnen bleiben und ich hätte schon einen Mieter.
Allerdings habe ich keinen Einblick in seine finanziellen Verhältnisse. Aber wenn er die Miete nicht zahlt, könnte ich ihm ja fristlos kündigen.
Was meinen die Profis, wäre das empfehlenswerte Variante?
Oder sollte ich das Haus erstmal leer bekommen?
An den Alteigentümer vermieten?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: An den Alteigentümer vermieten?
...
als Alternative sicherlich denkbar, die ersteigerte Immobilie dem "Alt-'Eigentümer und Schuldner" zur Miete anbieten....
Hierbei darf man nicht vergessen, dass ein Eigentümer nur unschwer und ungern sein Eigentum verliert. Die Gründe sind halt meist Zahlungsrückstände oder komplette Zahlungseinstellung.
Es ist dann für diesen zum einen sehr schwierig zu akzeptieren nicht mehr Eigentümer zu sein und zum anderen natürlich auch für ein neues Mietverhältnis den entsprechenden Mietzins aufzubringen.
Von daher neige ich eher dazu einen kompletten Schnitt durchzuführen und nach frei werdfen der Immobilie diese gegebenenfalls renoviert an einen neuen Mieter zu vermieten.
Sollten jedoch alle Voraussetzungen für ein Mietverhältnis mit dem alten Eigentümer vorliegen kann man es natürlich auch wagen, versuchen....
Schlauer ist man ohnehin erst hinterher...
als Alternative sicherlich denkbar, die ersteigerte Immobilie dem "Alt-'Eigentümer und Schuldner" zur Miete anbieten....
Hierbei darf man nicht vergessen, dass ein Eigentümer nur unschwer und ungern sein Eigentum verliert. Die Gründe sind halt meist Zahlungsrückstände oder komplette Zahlungseinstellung.
Es ist dann für diesen zum einen sehr schwierig zu akzeptieren nicht mehr Eigentümer zu sein und zum anderen natürlich auch für ein neues Mietverhältnis den entsprechenden Mietzins aufzubringen.
Von daher neige ich eher dazu einen kompletten Schnitt durchzuführen und nach frei werdfen der Immobilie diese gegebenenfalls renoviert an einen neuen Mieter zu vermieten.
Sollten jedoch alle Voraussetzungen für ein Mietverhältnis mit dem alten Eigentümer vorliegen kann man es natürlich auch wagen, versuchen....
Schlauer ist man ohnehin erst hinterher...