Die Erbengemeinschaft hat drei Grundstücke (mit drei Flurstück-Bezeichnungen), die aneinander anschliessen geerbt. Auf dem ersten Grundstück befindet sich ein Haus, auf dem zweiten Grundstück eine Garage und auf dem dritten Grundstück ein Lager.
Wenn ein Erbe eine Teilungsversteigerung beantragt, werden diese Grundstücke als eine Einheit oder getrennt voneinander versteigert? Kann das von der Erbengemeinschaft festgelegt werden?
Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung
sollte die Frage noch aktuell sein, dann bitte kurz melden...
Re: Teilungsversteigerung
Wie lange kann es dauern, bis das Geld des Kaeufers nun beim Amtsgericht eingeht ( er will zuegig das Haus beziehen ) und die Verteilung des Erloeses an die Erbengemeinschaft erfolgt ??
Re: Teilungsversteigerung
Mit dem Zuschlagsbeschluss durch Verkündung §§ 87,89 ZVG erwirbt der Ersteher das Eigentum an dem Versteigerungsobjekt gem. § 90 ZVG.
Die Übergabe und Inbesitznahme hängt von vielen anderen, vorliegenden Gegebenheiten ab, als da sind :
a. Objekt geräumt und leer ?
b. Schlüssel beim Zwangs-oder WEG-Verwalter?
c. Objekt noch bewohnt durch Vermietung oder durch Eigennutzung...?
......erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann festgestellt werden wie und wann eine Inbesitznahme möglich ist.
Vielfach ist auch erst die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses abzuwarten bzw. die Aufhebung einer Zwangsverwaltung und Inbesitzstellung durch den Zwangsverwalter......
Von daher spielt es überhaupt keine Rolle wie und wann der Ersteher(nicht Käufer!) das Meistgebot an das Gericht überweist und dieses die Verteilung des Erlöses vornimmt.
Ein Verteilungstermin wird in der Regel 6-8 Wochen nach der Zuschlagserteilung bestimmt, weil in dieser Zeit zum einen noch die Rechtsmittelfrist hinsichtlich des Zuschlagsbeschlusses läuft und zum anderen dem Ersteher die Gelegenheit gegeben werden muß, die Finanzierung der ersteigerten Immobilie sicher zu stellen....
Bis zum terminierten Verteilungstermin ist die Zahlung des Meistgebotes nebst 4% Zinsen dann sicher zu stellen und zu veranlassen.
Auch hängt die Verteilung des "Übererlöses" an die alte Eigentümergemeinschaft davon ab, dass diese sich einig ist wie, welche Beträge an wen auszukehren sind. Das heißt die alte Eigentümergemeinschaft muß sich "einig" sein und diese Einigung dem Gericht mittteilen. Ist diese sich nicht einig, wird der Übererlös seitens des Vollstreckungsgerichts bei dem Hinterlegungsgericht hinterlegt, solange bist die Gemeinschaft einen übereinstimmenden Auszahlungsantrag gerstellt hat oder eine gerichtliche Verteilungsentscheidung (Urteil, Vergleich) vorgelegt wird......
Die Übergabe und Inbesitznahme hängt von vielen anderen, vorliegenden Gegebenheiten ab, als da sind :
a. Objekt geräumt und leer ?
b. Schlüssel beim Zwangs-oder WEG-Verwalter?
c. Objekt noch bewohnt durch Vermietung oder durch Eigennutzung...?
......erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann festgestellt werden wie und wann eine Inbesitznahme möglich ist.
Vielfach ist auch erst die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses abzuwarten bzw. die Aufhebung einer Zwangsverwaltung und Inbesitzstellung durch den Zwangsverwalter......
Von daher spielt es überhaupt keine Rolle wie und wann der Ersteher(nicht Käufer!) das Meistgebot an das Gericht überweist und dieses die Verteilung des Erlöses vornimmt.
Ein Verteilungstermin wird in der Regel 6-8 Wochen nach der Zuschlagserteilung bestimmt, weil in dieser Zeit zum einen noch die Rechtsmittelfrist hinsichtlich des Zuschlagsbeschlusses läuft und zum anderen dem Ersteher die Gelegenheit gegeben werden muß, die Finanzierung der ersteigerten Immobilie sicher zu stellen....
Bis zum terminierten Verteilungstermin ist die Zahlung des Meistgebotes nebst 4% Zinsen dann sicher zu stellen und zu veranlassen.
Auch hängt die Verteilung des "Übererlöses" an die alte Eigentümergemeinschaft davon ab, dass diese sich einig ist wie, welche Beträge an wen auszukehren sind. Das heißt die alte Eigentümergemeinschaft muß sich "einig" sein und diese Einigung dem Gericht mittteilen. Ist diese sich nicht einig, wird der Übererlös seitens des Vollstreckungsgerichts bei dem Hinterlegungsgericht hinterlegt, solange bist die Gemeinschaft einen übereinstimmenden Auszahlungsantrag gerstellt hat oder eine gerichtliche Verteilungsentscheidung (Urteil, Vergleich) vorgelegt wird......
Re: Teilungsversteigerung
Dieses Haus passt einfach perfekt und nach 2 Jahren vergeblicher Suche möchten wir auf Nr. Sicher gehen , dass wir auch den Zuschlag erhalten.???
Re: Teilungsversteigerung
...
Super, dann viel Glück
Super, dann viel Glück