Unkonventionelle Methoden

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Moderator: Alfred_Hilbert

DreiZweiEinsDeins
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Unkonventionelle Methoden

Beitragvon DreiZweiEinsDeins » 04.03.2013, 20:42

Guten Abend,

ich bin aktuell an einem neuen Objekt dran, welches zur Zwangsversteigerung ansteht. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten.

Ich war bereits beim ersten Termin - alleine. Diesmal möchte ich - hoffentlich wieder alleine - wieder am Termin teilnehmen und das Objekt für 50% kaufen.

Das Interesse und auch der Preis ist maßgeblich dadurch niedrig gehalten, dass 2 der Wohnungen bewohnt sind. Eine durch die Eigentümer und eine vermietet. Somit ist eine Räumbarkeit ungewiss. Die dritte Wohnung ist leerstehend.

Über die Kündigung von Mietern und die Ausquartierung von Ex-Eigentümern hab ich nun schon hier im Forum, im Internet und in meiner kleinen Fachbibliothek eine Menge gelesen.

Mal angenommen der folgende Fall tritt ein (glücklicherweise bisher nicht):

Die Bewohner aus der Mietswohnung lassen sich ohne Probleme kündigen und ziehen aus. Ich möchte nun aber auch die Ex-Eigentümer aus der Wohnung herausbekommen. Diese werden natürlich vorher freundlich angesprochen, schriftlich gekündigt etc., ziehen allerdings nicht aus. Sagen immer wieder Bereitschaft zu, es folgen dann aber keine Taten. Dies geht so weiter und dauert ca. 3 Monate. Ich denke die Absicht zu gehen kann ab diesem Zeitpunkt als nicht vorhanden gesehen werden.

Nun bleibt natürlich die Zwangsräumung. Allerdings habe ich die Kosten überschlagen und komme auf 10.000€ und mehr wenn man alles mit einbezieht, wie Umzugsunternehmen, Einlagerung und soweiter. Ich habe von Fällen mit mehr als 17.000€ gelesen. Diese trage ich natürlich meist im Endeffekt als neuer Eigentümer selbst.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Eigentümer, sich gegen die folgenden Maßnahmen zur Wehr zu setzen:

- Abstellen von Wasser, Strom, Heizung.

- Versperren der Parkplätze bei Abwesenheit.

- Erzeugung störender Geräusche (Laute Musik) ...

Ich denke es fallen hierzu jedem mit einer normalen Kreativität noch ein paar Sachen ein.

Mich interessiert hierzu insbesondere die rechtliche Sicht. Können Leute, die sich ohne Mietvertrag oder meine Zustimmung in meiner Immobilie aufhalten, keine Miete zahlen und lange genug Zeit hatten zum Auszug, über soetwas beschweren und beispielsweise die Polizei rufen?

Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche einen schönen Abend,

Christoph

Häuslebauer
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Re: Unkonventionelle Methoden

Beitragvon Häuslebauer » 04.03.2013, 21:13

Hallo, von dem Kauf eines Hauses, wo noch ein Eigentümer wohnt, würde ich eher abraten, oder man plant die eventuell entstehenden Kosten mit ein. Der Eigentümer, welcher noch in dem Haus wohnt, was zwangsversteigert wird, ist eventuell insolvent. Falls dieser noch in dem Haus wohnt und keine Miete zahlt, aber aus dem Haus auch nicht ausziehen möchte, kann hohe Kosten verursachen. Einmal fehlt diese Miete bzw. man kann den Wohnraum nicht nutzen. Außerdem würde ich diesen auch nicht verärgern, damit nicht unerwartet Schäden am Haus zurück bleiben. Falls er nicht auszieht und man die Miete verlangt, kann man wenn der ehemalige Eigentümer insolvent ist, und andere Gläubiger vorrang haben, lange auf sein Geld warten. Außerdem kann solch eine Klage sich auch über mehrere Monate/Jahre hinziehen. Ich würde in den nächsten Tagen gegebenenfalls Näheres dazu angeben, diesbezüglich muss ich mich aber erst nochmal bei einem Bekannten informieren. Wann ist denn die Versteigerung?

Allerdings muss ich sagen, ich bin kein Anwalt oder Ähnliches und diese Angaben sind ohne Gewähr. Dies sind alles Erfahrungen, die ich von Bekannten gehört habe.

DreiZweiEinsDeins
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Re: Unkonventionelle Methoden

Beitragvon DreiZweiEinsDeins » 06.03.2013, 18:38

Guten Abend,

ersteinmal vielen Dank für die Antwort. Dass man die Kosten mit einplanen muss, denke ich auch.

Das Ziel, auf welches mein Thema hier allerdings abzielt, ist die Vermeidung dieser zusätzlichen Kosten, falls sie denn anstehen würden.

Die Idee ist, die ehemaligen Eigentümer (wie gesagt, nach ausreichender Schonfrist und wenn kein Wille zum Auszug absehbar ist) mehr oder weniger zu vergraueln, sodass sie freiwillig ausziehen, weil es eben so ungemütlich wird, dass sie es sich lieber anders überlegen. Ein paar Ideen hatte ich ja bereits oben gegeben:

- Strom, Wasser, Heizung abstellen.

- Störende Geräusche verursachen

- etc.

Können sich die ehemaligen Eigentümer gegen solche Maßnahmen rechtskräftig zur Wehr setzen?

Viele Grüße und einen schönen Abend,

Christoph


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