Eigentümer will höheren Preis bei ZV

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Moderator: Alfred_Hilbert

Bodil45
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Eigentümer will höheren Preis bei ZV

Beitragvon Bodil45 » 24.01.2024, 21:53

Hallo ,ich Versuche die Situation mal kurz zu erklären.
Ich war letzte Woche bei einer Zwangsversteigerung.
Ich war erstmal die einzige Interessentin.
Kurz bevor es los ging kam ein Herr der mich sehr unfreundlich fragte was ich wolle. Ich sagte ich hätte Interesse an der Immobilie. Da Schnauzte er mich gleich an ich solle nach Hause gehen ,es sei sein Haus und er würde 40 t über Wert bieten.Er schien mir sehr nervös und fahrig.
Der Gutachter gab einen Wert von 80.000 Euro an.
Im Saal stellte sich dann tatsächlich heraus das er der Eigentümer ist.
Zu meiner Verwunderung wurde nur Zwangsversteigert weil nur 1400 Euro Schulden offen waren . Der Startpreis war dann nur 3600 Euro ... Also bot ich ebenso wie der Eigentümer..
Als die 80000 erreicht waren ,hörte ich auf ,weil ich mir das als Limit gesetzt hatte.
Wieder wurde der Eigentümer nervös. Hat das Gericht um eine Pause gebeten da er mit mir etwas besprechen wollte vor der Tür. Draussen entschuldigte er sich zwar für sein Verhalten,aber versuchte mich dann auch gleich zu überreden höher zu bieten ,Das Haus sei mehr Wert. Er wolle es gar nicht haben ,er wolle nur nicht das es unter Wert weg geht.Versuchte es schön zu reden , er meinte auch er hört bei 100000 auf zu bieten ,obwohl er ja ohne Limit bieten könnte ,da das Geld ja - minus der 3600 Euro eh seins wäre und es nicht zahlen brauche. Er bot mir sogar einen Mietkauf an.. Ich lehnte ab ,obwohl ich das Haus schon sehr gern gehabt hätte . Zudem konnte ich es ja nicht mal besichtigen. Das sagte ich ihn auch. Er versuchte dann sogar das Gericht zu überreden,das wir einmal zum Haus fahren und er es mir zeigt.
Das Gericht verneinte das natürlich und er bekam es dann für 80000 Euro. Er wollte dann noch meine Telefonnummer ich gab sie ihn aber nicht ,da ich diesen Menschen sehr unangenehm empfand und mir das ganze merkwürdig vorkam .
Jetzt überlege ich natürlich ob so eine Vorgehensweise üblich ist ?
Wenn der Herr soviel Geld hat , hätte er die Versteigerung doch leicht verhindern können, zumal der Betrag ja sehr niedrig war.
Ein Bekannter von mir meinte das er wahrscheinlich gar kein Geld hat und es zu einer 2. Versteigerung kommen wird.Hat sich wohl drauf verlassen das ich überbiete???
Meine Frage : Sollte es wirklich so sein daß er nicht zahlen kann :wird wirklich so vorgegangen Kommt es dann tatsächlich zu einer 2. Versteigerung?
Oder aber ':
Man musste 10% vom Verkehrswert als Sicherheit hinterlegen( per Überweisung oder Scheck), die muss er ja gehabt haben,was schon das doppelte von erwarteten Erlös ausmacht . Also bräuchte er mehr ja nicht zahlen ,da er das Geld ja eh wieder bekommen würde.

Wenn das Haus doch noch ein 2. mal versteigert werden sollte ,in welcher Zeit würde es bekannt gegeben werden.?

Vielen Dank fürs lesen und evtl. Antworten
Vg

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Eigentümer will höheren Preis bei ZV

Beitragvon Addi » 25.01.2024, 19:34

Jetzt überlege ich natürlich ob so eine Vorgehensweise üblich ist ?
Wenn der Herr soviel Geld hat , hätte er die Versteigerung doch leicht verhindern können, zumal der Betrag ja sehr niedrig war.

Vermutlich hat eine Kommune oder das Finanzamt wegen dieser geringen Forderung allein das Verfahren betrieben und hat keinen Vertreter in den Termin entsandt. Anderenfalls hätte ein Antrag auf erhöhte Sicherheit gestellt werden können, so dass der Schuldner selbst kein Gebot hätte abgeben können.
Auch ist davon auszugehen, dass der meistbietende Schuldner das Meistgebot von 80.000,-€ zuzüglich Zinsen weder zahlen noch finanzieren wird, so dass es zur „Wiederversteigerung“ kommen wird. Denn, wenn der Schuldner zahlungsfähig wäre, hätte er diekleinere Forderung von 3.600,-€ ablösen können.

Sollte es wirklich so sein daß er nicht zahlen kann :wird wirklich so vorgegangen Kommt es dann tatsächlich zu einer 2. Versteigerung?
„ Ja“

Oder aber ':
Man musste 10% vom Verkehrswert als Sicherheit hinterlegen( per Überweisung oder Scheck), die muss er ja gehabt haben,was schon das doppelte von erwarteten Erlös ausmacht . Also bräuchte er mehr ja nicht zahlen ,da er das Geld ja eh wieder bekommen würde.

„Nein“ Es war kein Gläubigervertreter im Termin anwesend, so dass von diesen niemand die Sicherheitsleistung beantragen konnte. Das Gericht selbst kann die Sicherheitsleistung nicht verlangen.

Wenn das Haus doch noch ein 2. mal versteigert werden sollte ,in welcher Zeit würde es bekannt gegeben werden.?

Zunächst ist der Verteilungstermin abzuwarten, was einen Zeitraum von ca. 6-8 Wochen ausmachen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt hat ein Ersteher das bare Meistgebot zu erbringen. Folglich kann erst dann festgestellt werden, ob das Meistgebot gezahlt wurde oder nicht.
Erfolgt keine Zahlung, werden die Forderungen der Gläubiger gegen den Meistbietenden/neuer Eigentümer übertragen. Aufgrund dessen kann sodann eine Sicherungshypothek in das Grundbuch für die Gläubiger eingetragen werden, aus denen dann die Wiederversteigerung betrieben werden kann.


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