Kann ich die Auszahlung des Erlöses an die Gegenseite blockieren und meinen Anteil sofort wieder erhalten?
Stellen Sie sich vor, ich hätte aus irgendwelchen Gründen noch Forderungen an die Gegenseite (z.B. bei Ehescheidung die Forderung auf den Zugewinnausgleich oder Forderungen aus Gesamtschuldnerausgleich, da ich Verbindlichkeiten für das Grundstück allein getragen haben).
Dann wäre es sinnvoll, diese Forderung gleich geltend zu machen und übe an der Gegenseite zustehenden Erlösanteil ein Zurückbehaltungsrecht aus, widerspreche also der Auszahlung, auf dass meine Forderung auch sichergestellt wird. Ansonsten könnte es nämlich leicht passieren, dass ich meine Forderung nicht durchsetzen kann.
Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung
Nein, beides geht nur gemeinsam….
Die nicht teilbare Immobilie wird in teilbaren Erlösüberschuss umgewandelt.
Hierbei ist es erforderlich das Beide ehemaligen Eigentümer sich EINIG sind, wie der Erlösüberschuss verteilt/aufgeteilt werden soll.
Besteht keine Einigung, wird der Erlösüberschuss bei Gericht hinterlegt, bis eine Einigung erzielt wird oder ein entsprechendes gerichtliches Urteil vorliegt.
Es ist dann auch nicht möglich nur den hälftigen Anteil am Meistgebot zu zahlen, weil Sie denken, sie bekommen ja ohnehin ihre Hälfte zurück…
Die nicht teilbare Immobilie wird in teilbaren Erlösüberschuss umgewandelt.
Hierbei ist es erforderlich das Beide ehemaligen Eigentümer sich EINIG sind, wie der Erlösüberschuss verteilt/aufgeteilt werden soll.
Besteht keine Einigung, wird der Erlösüberschuss bei Gericht hinterlegt, bis eine Einigung erzielt wird oder ein entsprechendes gerichtliches Urteil vorliegt.
Es ist dann auch nicht möglich nur den hälftigen Anteil am Meistgebot zu zahlen, weil Sie denken, sie bekommen ja ohnehin ihre Hälfte zurück…