Teilungsversteigerung Erbbau Grundschulden

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Moderator: Alfred_Hilbert

Maggie
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Teilungsversteigerung Erbbau Grundschulden

Beitragvon Maggie » 24.03.2022, 13:51

Hallo liebe Gemeinde,
wir stehen derzeit zwei Wochen vor einem sehr interessanten Termin für uns.
Es handelt sich um eine Versteigerung zur Teilung der Gemeinschaft auf einem Grundstück der Stadt mit eingetragenen Grundschulden im Grundbuch.
Es gab zu diesem Objekt schon einen Termin im August, der Antragssteller hat den jedoch dem Meistbietenden abgesagt da es zu viel unter dem Gutachtenwert war.
Wir waren persönlich anwesend jedoch nicht mitbietend und haben dies sehr bereut...haben jetzt aber eine neue Chance.
Haben die Sicherheit schon überwiesen.
Wir wissen dass wir ein Bargebot abgeben und die Grundschuld aus dem Grundbuch im Kopf draufaddieren müssen.
Wir wissen auch dass wir den Zuschlag auch erst offiziell haben wenn wir die Pacht übernehmen.
Der Ansprechpartner bei der Stadt hat uns mitgeteilt dass wir uns am gleichem Tag melden können falls wir als Meistbieter aus dem Termin gehen.
Ich möchte mir so eine Art Laufzettel entwerfen um in diesem Fall schnell tätig sein zu können.
Wir haben auch zwei Banken die dieses Objekt mit unserem angedachten Maximalgebot finanzieren würden.
Also falls wir die Glücklichen sind stellt sich uns die Frage wie es witergeht.
Hat da jemand Erfahrung?
Ich melde mich bei der Stadt, bekomme einen Vertrag für die Pacht des Grundstücks...
zwei Wochen soll es dauern bis dies durch ist....
Die Teilungserklärung wo das Bargebot fällig ist ist ca 6 Wochen nach Verhandlung
Dazwischen muss ich irgendwie zur Bank...
Ab wann stehe ich im Grundbuch?
Ab wann kann die Bank mit unserem Kredit die alten Grundschulden ablösen?
Ich hab so viel schon in Erfahrung gebracht und bin jedoch enttäuscht dass die Situation so verzwickt ist.
Vielleicht kann mir jemand mit einer Erfahrung helfen.
Es ist das perfekte Haus und auch wenn wir nur 35 Jahre dies Bewohnen dürften wären wir schon zufrieden, mit diesem schlimmsten Fall rechnen wir, alles andere wäre ein Träumchen jedoch derzeit auch ungewiss.
Eine Eigentumswohnung in der Lage wäre teurer und eine Mietwohnung vergleichbar jedoch auch nicht in der Wohnqualität.
Zwischenzeitlich war ein Haus auf der selben Siedlung vom gleichem Bauträger auf dem freien Markt und wir durften besichtigen (Viel renovierungsbedürftiger, kleiner Grundstück, doofer auf dem Grundstück gelegen und vorallem ein drittel teuer als unser Maxilamgebot geschweige denn Gutachtenwert). Die Bausubstanz ist super.

Hoffe jemand ließt sich überhaupt über diesen Roman.
Ich danke für jeden Tipp
Sonnige Tage wünsche ich
Maggie

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung Erbbau Grundschulden

Beitragvon Addi » 24.03.2022, 19:29

….
Zunächst, bleiben Sie entspannt, alles hat seine Zeit und ist keine Zauberei…..
Es handelt sich um ein Erbbaurecht, welches Sie ersteigern wollen, also lediglich das aufstehende Gebäude, das Grundstück selbst steht im Eigentum der Stadt, die wiederum der Erteilung des Zuschlags zustimmen muß gem. Erbbaurechtsgesetz.
Dies ist vom Gericht (Rechtspflerger/in) zu berücksichtigen mit der Folge, dass ein separater Zuschlagsverkündungstermin anberaumt wird und Sie in der Zwischenzeit mit der Stadt einen neuen Erbbaurechtsvertrag schließen, in dem Sie sich auch persönlich verpflichten den jährlichen Erbbauzins zu zahlen. Manche Städte möchten dies auch notariell beurkundet wissen.
Erst anschließend bestimmt das Gericht den sogenannten Verteilungstermin. In diesem Zeitraum schließen Sie die Finanzierung mit Ihrer Bank ab, und diese überweist dann das bare Meistgebot zuzüglich Bargebotszinsen an das Gericht.
Erst nach Abhaltung des Verteilungstermins kann eine Grundbuchumschreibung erfolgen, nicht vorher. Aber das ist den finanzierenden Banken bekannt, ein Alltagsgeschäft.
Wichtig für den Termin.
Wenn den Zuschlag erhalten wollen gehen Sie direkt in die vollen. Also nicht langsam hochsteigen sondern direkt ca. 80% Ihres finanziellen Spielraumes bieten.
Beispiel: Verkehrswert 250.000,-€; Geringstes Gebot, 220.000,-€ , davon 150.000,-€ bestehenbleibende Rechte und sie wollen max. 350.000,-€ bieten, dann sollten Sie 130.000,-€ bar bieten ( mit dem bestehenbleibenden 150.000,-€ haben Sie dann insgesamt 280.000,-€ geboten) und können bis zu 200.000,-€ bar bieten um die vollen 350.000,-€ zu erreichen.
Der bestehenbleibende Teil hier 150.000,-€ ist NIE mit zu bieten sondern bleibt wie der Name es sagt zusätzlich bestehen und erhöht Ihr bares Meistgebot.
Das Geringste Bargebot beträgt hier ja 70.000,-€….Bieten Sie jetzt erst 75.000,-€ und erhöhen schrittweise, gehen andere Bieter immer mit wie früher bei eBay. Bieten Sie direkt 130.000,-€, schreckt dies schon mal Schnäppchenjäger ab…..
Viel Erfolg….

Maggie
Beiträge: 2
Registriert: 24.03.2022, 12:54

Re: Teilungsversteigerung Erbbau Grundschulden

Beitragvon Maggie » 28.03.2022, 10:45

Hallo Addi,
leider bin ich bisher nicht dazu gekommen eine Antwort zu schreiben, dabei warst du so schnell, nett und unglaublich hilfreich.
Ich bedanke mich ganz herzlich.
Ruhe bewahren ist schonmal ein riesiger Faktor :-)

Gruß Maggie


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