Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu der Räumung. Nach dem man eine Immobilie ersteigert, bekommt man einen Räumungstitel, mit dem den alten Eigentümer aus der Immobilie raus bekommen kann. Was passiert mit der Frau und die Kinder, die volljährig sind? Muss man entsprechend ein Antrag für die Räumung stellen für die ganze Familienmitglieder? Das kann Monaten sogar Jahren dauern oder ist ein schnellerer gerichtsprozess?
Danke im voraus
Zwangsräumung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsräumung
Das Vollstreckungsgericht erteilt auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses, gegen die alten Eigentümer und deren Familienmitglieder. Die sollten vielleicht auch namentlich aufgeführt werden.
Ja, bis es zur eigentlichen Zwangsräumung kommt, kann es Monate dauern...
Hilfreich ist es bei gesprächsbereiten Schuldnern mit diesen gemeinsam nach einer neuen Wohnung zu suchen und diesen beim Umzug zu helfen. Dies ist oftmals entspannter und kostengünstiger als die harte Tour.....
Aber wie gesagt, die Schuldnerfamilie muss hierzu bereit sein.
Ja, bis es zur eigentlichen Zwangsräumung kommt, kann es Monate dauern...
Hilfreich ist es bei gesprächsbereiten Schuldnern mit diesen gemeinsam nach einer neuen Wohnung zu suchen und diesen beim Umzug zu helfen. Dies ist oftmals entspannter und kostengünstiger als die harte Tour.....
Aber wie gesagt, die Schuldnerfamilie muss hierzu bereit sein.
Re: Zwangsräumung
Nach einer Zwangsversteigerung gilt der Räumungstitel meist für alle Bewohner, also auch für Ehepartner und volljährige Kinder. Sie müssen dann gemeinsam den Umzug organisieren. Die Räumung kann sich durch Widersprüche oder besondere Umstände verzögern und mehrere Monate dauern. Ein Anwalt kann hingegen helfen, den Umzugsprozess zu beschleunigen.