Hallo,
ich habe eine landwirtschaftliche Fläche in einer ZV zur Aufhebung der Erbengemeinschaft ersteigert. Der Pachtvertrag mit dem Landwirt läuft noch bis Ende 2026. Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ab Zuschlagstermin oder wenn ich als Eigentümer im GB eingetragen bin?
Vielen Dank
Sonderkündigungsrecht für ersteigerte landw. Flächen
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Sonderkündigungsrecht für ersteigerte landw. Flächen
In einer TV kann das Sonderkündigungsrecht hat nicht ausgeübt werden gem.
§ 183
„Im Falle der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks finden die in den §§ 57a und 57b vorgesehenen Maßgaben keine Anwendung.“
Diese Frage hätten Sie vorab im Termin stellen sollen…
§ 183
„Im Falle der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks finden die in den §§ 57a und 57b vorgesehenen Maßgaben keine Anwendung.“
Diese Frage hätten Sie vorab im Termin stellen sollen…