Hallo zusammen,
bei uns steht der Verteilungstermin am 21. Oktober an. Das Gericht hat uns gestern mitgeteilt, dass die gesamte Summe inkl. Zinsen bereits beglichen wurden. Dazu hätte ich einzelne Fragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens und etwaiger Kosten. Wir, die drei ehemaligen Eigentümer, müssen uns ja hinsichtlich der Verteilquote einigen. Selbstverständlich wäre es am sinnvollsten analog der Erbquote bzw. des ehemaligen Anteils am Grundstück zu teilen. Manchmal gibt es aber Leute, die dies nicht möchten.
1. Wenn man sich jetzt einig ist und alle dem Gericht die gleiche Verteilungsquote inkl. IBAN nennen wird dann der Übererlös schon vor dem 21. Oktober ausbezahlt oder erst dann?
2. Wenn es einen Quertreiber gibt und die Verteilung zunächst nicht geklärt wird, fallen hier Kosten an, wie z.B. Kontoführungsgebühr, Verwaltungsgebühren oder ähnliches durch das Gericht? D.h. wird eventuell der Übererlös mit der Zeit geschmälert sowie bei einem Bankkonto, das man nicht auflösen kann und immer weiter Kontoführungsgebühren anfallen?
3. Gibt es Erfahrung wie lange sich eine Einigung, inkl. Rechtsstreit etc. hinziehen kann?
Danke für dieses kompetente Forum.
Verteilung Erlös - Verteilungstermin
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verteilung Erlös - Verteilungstermin
...da hat das Gericht Sie aber schlecht aufgeklärt.....
Zu
1. Wenn man sich jetzt einig ist und alle dem Gericht die gleiche Verteilungsquote inkl. IBAN nennen wird dann der Übererlös schon vor dem 21. Oktober ausbezahlt oder erst dann?
Nein. Verteilt wird der Erlös erst am Verteilungstermin unabhängig davon wann Sie das Meistgebot überwiesen haben....
2. Wenn es einen Quertreiber gibt und die Verteilung zunächst nicht geklärt wird, fallen hier Kosten an, wie z.B. Kontoführungsgebühr, Verwaltungsgebühren oder ähnliches durch das Gericht? D.h. wird eventuell der Übererlös mit der Zeit geschmälert sowie bei einem Bankkonto, das man nicht auflösen kann und immer weiter Kontoführungsgebühren anfallen?
Liegt keine übereinstimmende Auszahlungserklärung der alten Eigentümergemeinschaft vor, wird der auf diese fällende Erlösüberschuss hinterlegt. Die Arbeit (Versteigerungsverfahren) des Vollstreckungsgerichts ist dann erledigt. In der Hinterlegung bleibt der Betrag so lange bist dann eine übereinstimmende Erklärung abgegeben wird oder ein entsprechendes Urteil vorgelegt wird. Hohe Kosten fallen hierfür nicht an...
3. Gibt es Erfahrung wie lange sich eine Einigung, inkl. Rechtsstreit etc. hinziehen kann?
Solange bis sich ihre alte Gemeinschaft einigt. Erfahrungen spielen keine Rolle , es kommt auf den Willen, der Charaktere der alten Erbengemeinschaft an.....
Viel Erfolg...
Zu
1. Wenn man sich jetzt einig ist und alle dem Gericht die gleiche Verteilungsquote inkl. IBAN nennen wird dann der Übererlös schon vor dem 21. Oktober ausbezahlt oder erst dann?
Nein. Verteilt wird der Erlös erst am Verteilungstermin unabhängig davon wann Sie das Meistgebot überwiesen haben....
2. Wenn es einen Quertreiber gibt und die Verteilung zunächst nicht geklärt wird, fallen hier Kosten an, wie z.B. Kontoführungsgebühr, Verwaltungsgebühren oder ähnliches durch das Gericht? D.h. wird eventuell der Übererlös mit der Zeit geschmälert sowie bei einem Bankkonto, das man nicht auflösen kann und immer weiter Kontoführungsgebühren anfallen?
Liegt keine übereinstimmende Auszahlungserklärung der alten Eigentümergemeinschaft vor, wird der auf diese fällende Erlösüberschuss hinterlegt. Die Arbeit (Versteigerungsverfahren) des Vollstreckungsgerichts ist dann erledigt. In der Hinterlegung bleibt der Betrag so lange bist dann eine übereinstimmende Erklärung abgegeben wird oder ein entsprechendes Urteil vorgelegt wird. Hohe Kosten fallen hierfür nicht an...
3. Gibt es Erfahrung wie lange sich eine Einigung, inkl. Rechtsstreit etc. hinziehen kann?
Solange bis sich ihre alte Gemeinschaft einigt. Erfahrungen spielen keine Rolle , es kommt auf den Willen, der Charaktere der alten Erbengemeinschaft an.....
Viel Erfolg...