Aufforderung: bei amtlicher Bekanntgabe

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Moderator: Alfred_Hilbert

Dotzi
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Aufforderung: bei amtlicher Bekanntgabe

Beitragvon Dotzi » 10.03.2011, 21:39

Hilfe!
Meine Familie und ich planen ein Eigenheim per ZV zu erwerben.
Haben uns auch ausführlich über alle Details informiert.
Doch kann mir BITTE jemand bei der "Aufforderung" in der "amtlichen Bekanntmachung weiterhelfen?
Wäre wiklich nett! Vielen Dank


"Aufforderung


Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebeung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes trifft."


Was bedeutet dies für den Bieter?

PS:
Allein die Satzlänge ist schon der Wahnsinn!!

Dotzi
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Re: Aufforderung: bei amtlicher Bekanntgabe

Beitragvon Dotzi » 11.03.2011, 13:57

herzlichen Dank


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