Guten Tag zusammen,
wir haben ein Haus ersteigert, den Zuschlagsbeschluss mit Zwangsvollstreckung versehen lassen, Beschwerdefrist gegen den Zuschlagsbeschluss ist abgelaufen.
Wer kann uns einen Rat geben?
Den ehemaligen Eigentümer haben wir mehrfach telefonisch kontaktiert und ihn gebeten sich mit uns zu unterhalten, zwecks Räumung des Hauses.
Wir haben unsere Gesprächsbereitschaft und Hilfe angeboten.
Leider kommen nur Ausflüchte und teilweise sogar Frechheiten von ihm.
Mit dem GV geht es auch nicht weiter. Seit drei Wochen ist die Zwangsräumung beantragt, bis heute haben wir keine Antwort.
Können wir die Sache eventuell selbt in die Hand nehmen und uns Zutritt zum Haus verschaffen?
Z,B. Anklingeln und beim Öffnen durch den ehem. Eigentümer einfach ins Haus eintreten?
Oder ist das noch Hausfriedensbruch?
Im Grunde ist der ehemalige Eigentümer doch unrechtmäßig in dem Haus !?
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Euren Rat.
Herausgabe wird verzögert
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Herausgabe wird verzögert
Hallo
uns geht es genauso! wir haben über einen monat auf einen termin warten müssen. mit der konsequenz, dass der termin aufgehoben wurde, weil ein vermeintlicher nutzungsvertrag einen tag vor der räumung vorgelegt wurde.
sind sie denn jetzt weiter gekommen?
viele grüße
uns geht es genauso! wir haben über einen monat auf einen termin warten müssen. mit der konsequenz, dass der termin aufgehoben wurde, weil ein vermeintlicher nutzungsvertrag einen tag vor der räumung vorgelegt wurde.
sind sie denn jetzt weiter gekommen?
viele grüße
Re: Herausgabe wird verzögert
Der nutzungsvertrag ist natürlich nicht wirklich wirksam. zumal er kostenfrei die räumlichkeiten zur verfügung stellt. auch wenn alles so offensichtlich ist, muss es erst überprüft werden. ich bin mal gespannt, was als nächstes kommt, wenn der GV wieder einen termin anberaumt. wir sind auch von anfang an mit einem RA in verbindung. solche sachen sollte man nicht im alleingang machen...