Ausschlaggebend ist die Summe, wegen der das Jugendamt vollstreckt und den GV beauftragt hat.
Aber für jede geleistete Ratenzahlung beim GV, erhebt dieser eine sogenannte „HebeGebühr“, so dass die Rate nicht im vollen Umfang an das JA abgeführt wird.
Sie sollten wie folgt vorgehen:
Verein baren sie einen Termin mit dem JA. zu diesem nehmen sie ihre Gehaltsabrechnung, aktuelle Kontoauszüge mit, um dem JA gegenüber nachzuweisen, dass sie nicht in der Lage sind den laufenden Unterhalt plus Rate auf den Rückstand zu leisten.
Wenn das JA dies akzeptiert, ist eine VÜ durch den GV imGrunde nicht mehr möglich.
Beharren sie auf den Termin beim JA, auch wenn diese das nicht so gerne mögen.
Entscheidend ist die Vereinbarung mit dem JA nicht die mit dem GV.
Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Danke. Aber das Jugendamt kennt meine finanzielle Situation bereits. Ich schicke ihnen regelmäßig meine Bescheide, obwohl sie diese inzwischen nicht einmal mehr anfordern.
Entscheidend ist die Vereinbarung mit dem JA nicht die mit dem GV.
Das Jugendamt hat mir geschrieben, dass sie den Antrag auf Vermögensauskunft zurücknehmen würden, wenn ich den laufenden Unterhalt von knapp 400 Euro plus zusätzlich 100 Euro monatlich auf die Rückstände zahle. Also insgesamt rund 500 Euro im Monat. ))
Dabei wissen sie ganz genau, dass ich so viel nicht zahlen kann. Deshalb habe ich den Eindruck, dass sie die Vermögensauskunft ohnehin durchführen lassen wollen.
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Gut, dann ist es wohl leider so hinzunehmen. Da ihre Schulden dort mittlerweile 5 stellig sind und sie über eine lastenfreie ETW verfügen, wird das JA auf eine Absicherung deren Forderung durch eine Sicherungshypothek bestehen und festhalten…..es sei denn, sie können sich das Geld anderweitig durch eine Bank leihen, was aber im Grunde auf das Gleiche hinausläuft.
Eine Entscheidung müssen sie nun selbst treffen.
Eine Entscheidung müssen sie nun selbst treffen.
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Ich werde dem Jugendamt noch einmal schreiben und erklären, dass ich derzeit tatsächlich nur 100 Euro monatlich zahlen kann. Dann werde ich sehen, wie es weitergeht.
Eine Entscheidung müssen sie nun selbst treffen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
…..
Aufs Schreiben wird das JA nicht reagieren.
Entweder direkt schon die Rate überweisen, oder wie schon empfohlen dort einen Termin zur Vorsprache buchen und über ein Schuldanerkenntnis die Eintragung einer Sicherungshypothek vorschlagen…
Aufs Schreiben wird das JA nicht reagieren.
Entweder direkt schon die Rate überweisen, oder wie schon empfohlen dort einen Termin zur Vorsprache buchen und über ein Schuldanerkenntnis die Eintragung einer Sicherungshypothek vorschlagen…
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Ich verstehe nicht ganz, wie eine Sicherungshypothek in der Praxis funktioniert. Ich habe sogar versucht, mir den Begriff „Sicherungshypothek“ über ChatGPT erklären zu lassen, aber so richtig verstanden habe ich es trotzdem nicht.…..
Sicherungshypothek
Das Jugendamt lässt eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen, um die Forderung abzusichern. Aber was passiert danach?
Nehmen wir an, das Jugendamt weiß, dass ich momentan nicht genug Geld habe, um die geforderte Summe zu bezahlen. Die Sicherungshypothek ist im Grundbuch eingetragen, aber ich kann die Forderung trotzdem nicht bezahlen. Was passiert dann?
Bedeutet das einfach, dass die Forderung durch die Wohnung abgesichert ist und das Jugendamt sein Geld irgendwann später bekommt, zum Beispiel wenn die Wohnung verkauft wird? Oder kann das Jugendamt aufgrund der Sicherungshypothek selbst eine Zwangsversteigerung der Wohnung betreiben?
Könnten Sie mir das bitte ganz einfach erklären?
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
…Bedeutet das einfach, dass die Forderung durch die Wohnung abgesichert ist und das Jugendamt sein Geld irgendwann später bekommt, zum Beispiel wenn die Wohnung verkauft wird? Oder kann das Jugendamt aufgrund der Sicherungshypothek selbst eine Zwangsversteigerung der Wohnung betreiben?…
Ja, beides ist möglich.
Für einen eigenständigen ZV- Antrag bedarf es jedoch zur Vollstreckung aus der S- Hypothek einer sogenannten
„ Unterwerfung ihrer Person in die ZV“, was freiwillig geschehen kann oder durch eine Klage eingefordert werden kann.
Aber aus der persönlichen Forderung eines Schuldanerkenntnisses kann ebenfalls die ZV beantragt werden, ohne dass es einer S- Hypothek bedarf.
Meist reicht den Jugendämtern jedoch nur eine einfache Absicherung deren Forderung durch ein Schuldanerkenntnis und gegebenenfalls zusätzlich einer Sicherungshypothek.
Aktiv betreiben die JAer meines Wissens keine eigenständige Zwangsversteigerung, da zB für das Wertgutachten keine Kostenfreiheit besteht und ein Vorschuss von ca. 2.500,-€ hierfür zu entrichten sind.
Wie gesagt und empfohlen, mit der zuständigen Mitarbeiterin oder deren Abteilungsleiter die Angelegenheit persönlich und vor Ort klären….
Ja, beides ist möglich.
Für einen eigenständigen ZV- Antrag bedarf es jedoch zur Vollstreckung aus der S- Hypothek einer sogenannten
„ Unterwerfung ihrer Person in die ZV“, was freiwillig geschehen kann oder durch eine Klage eingefordert werden kann.
Aber aus der persönlichen Forderung eines Schuldanerkenntnisses kann ebenfalls die ZV beantragt werden, ohne dass es einer S- Hypothek bedarf.
Meist reicht den Jugendämtern jedoch nur eine einfache Absicherung deren Forderung durch ein Schuldanerkenntnis und gegebenenfalls zusätzlich einer Sicherungshypothek.
Aktiv betreiben die JAer meines Wissens keine eigenständige Zwangsversteigerung, da zB für das Wertgutachten keine Kostenfreiheit besteht und ein Vorschuss von ca. 2.500,-€ hierfür zu entrichten sind.
Wie gesagt und empfohlen, mit der zuständigen Mitarbeiterin oder deren Abteilungsleiter die Angelegenheit persönlich und vor Ort klären….
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Wow, da gibt es ja wirklich viele Feinheiten und Dinge, die man beachten muss
Wie gesagt und empfohlen, mit der zuständigen Mitarbeiterin oder deren Abteilungsleiter die Angelegenheit persönlich und vor Ort klären….