Befangene Rechtspflegerin?

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Befangene Rechtspflegerin?

Beitragvon Addi » 25.02.2026, 15:20

Sie irren gewaltig, wenn sie denken ein Blick in die Akten in welcher Form auch immer reicht aus, um sich ein Bild über den Verfahrensablauf im Termin, einschließlich des Geringsten Gebotes zu machen.
Auch ergibt sich aus der Akte nicht automatisch welche Rechte bestehen bleiben. Dies kann sich bis 4 Wochen vor dem Termin noch immer ändern, wenn bevorrechtigte Gläubiger z.B. die Kommune mit Grundbesitzabgaben dem Verfahren beitritt.
Auch bedeutet die Aktenführung in digitaler Form nicht, dass sämtlicher Inhalt zur Einsicht für Dritte frei geschaltet ist. Dies gibt es in keinem gerichtlichen Verfahren und auch nicht in sensiblen ZV-Verfahren.
Ein ZV-Verfahren kann kurzfristig immer eingestellt werden, sogar im ZV- Termin selbst und sämtliche Nachbarn kennen dann den gesamten Akteninhalt? Wohl kaum. Zum Glück gibt es in Deutschland den Datenschutz, was vielleicht in anderen Ländern anders geregelt ist.
Entscheidend ist doch immer nur für Bietinteressenten, welchen Betrag bin ich bereit zu bieten?
Alles andere ist uninteressant und spielt keinerlei Rolle.
Wer sich damit nicht abfinden kann, darf den Immobilienerwerb durch Versteigerung nicht wählen!

Joline
Beiträge: 10
Registriert: 29.01.2026, 12:58

Re: Befangene Rechtspflegerin?

Beitragvon Joline » 26.02.2026, 02:00

Sie irren gewaltig, wenn sie denken ein Blick in die Akten in welcher Form auch immer reicht aus, um sich ein Bild über den Verfahrensablauf im Termin, einschließlich des Geringsten Gebotes zu machen.
Auch ergibt sich aus der Akte nicht automatisch welche Rechte bestehen bleiben. Dies kann sich bis 4 Wochen vor dem Termin noch immer ändern, wenn bevorrechtigte Gläubiger z.B. die Kommune mit Grundbesitzabgaben dem Verfahren beitritt.
Auch bedeutet die Aktenführung in digitaler Form nicht, dass sämtlicher Inhalt zur Einsicht für Dritte frei geschaltet ist. Dies gibt es in keinem gerichtlichen Verfahren und auch nicht in sensiblen ZV-Verfahren.
Ein ZV-Verfahren kann kurzfristig immer eingestellt werden, sogar im ZV- Termin selbst und sämtliche Nachbarn kennen dann den gesamten Akteninhalt? Wohl kaum. Zum Glück gibt es in Deutschland den Datenschutz, was vielleicht in anderen Ländern anders geregelt ist.
Entscheidend ist doch immer nur für Bietinteressenten, welchen Betrag bin ich bereit zu bieten?
Alles andere ist uninteressant und spielt keinerlei Rolle.
Wer sich damit nicht abfinden kann, darf den Immobilienerwerb durch Versteigerung nicht wählen!
Ich mag mich irren, das kann sein. Allerdings möchte ich bezüglich der Aktenlage nicht mehr einsehen, als mir von Rechts wegen zusteht - und das ist deutlich umfassender als das, was mir die Rechtspflegerin (oder Sie hier im Forum) offensichtlich zugestehen mögen.

Es scheint weiterhin nicht unüblich zu sein, dass Rechtspfleger*innen willkürlich entscheiden, was, wo, und wie ein Bietinteressent die Akten einsehen darf. Das LG Coburg hat dieser Praxis allerdings ganz deutlich einen Riegel vorgeschoben (AZ 24 T 7/25): Sehr ähnlicher Fall wie bei mir, die zuständige Rechtspflegerin teilte dem Gläubiger mit, dass er die Akten nicht einfach so elektronisch bekommen könne. Das Verkehrswertgutachten könne er während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen. Der viel wichtigere Grundbuchauszug würde aber erst am Tag der Versteigerung selbst für alle zur Ansicht ausgelegt. Die übrigen beantragten Unterlagen könne er gar nicht einsehen. Der Interessent legte Beschwerde ein und bekam vom LG Coburg Recht: Die Einsicht ist grundsätzlich elektronisch zu gewähren, und datenschutzrechtliche Bedenken stehen der Einsicht in die in § 42 ZVG genannten Unterlagen nicht entgegen.
Begründung: Das Recht auf Information wiegt schwerer als der Schutz der Privatssphäre, die Akten müssen sogar ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Elektronisch vorliegende Akten müssen auch digital zur Verfügung gestellt werden.

Ich gehe davon aus, dass die aktuelle Rechtssprechung in jedem Amtsgericht bekannt sein dürfte, habe aber, nicht zuletzt auch durch die Antworten hier im Forum, den Eindruck, dass dies – zu Ungunsten der Bietinteressenten – regelmäßig nicht umgesetzt wird. Die Tonalität, die diese Diskussion inzwischen angenommen hat, empfinde ich dazu als befremdlich – anstatt sachlich zu argumentieren, werde ich als Fragestellerin zunehmen ad hominem abgewertet, obwohl ich niemanden hier im Forum persönlich angegriffen, sondern lediglich Verständnisfragen gestellt habe. Tut mir leid, aber dies ist nicht das Niveau, auf dem ich weiter kommunizieren möchte.

Ich würde diesen Beitrag daher von meiner Seite aus schließen.


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