85 zvg - Antrag auf Folgetermin

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Poggy25
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85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Poggy25 » 17.02.2026, 22:42

Guten Abend,
ich hatte krankheitsbedingt als Beteiligte einen handschriftlichen Antrag auf Terminverschiebung am Tag des 3. Versteigerungstermins gestellt und auch vom Arzt eine Bescheinigung am selben Tag bekommen.
Im Antrag schrieb ich, dass ich für den Fall keiner Möglichkeit einer Terminverschiebung einen folgetermin nach 85 zvg beantragen wolle, aber unter Vorbehalt, weil ich nicht wüsste, wie der Termin ausgehen würde und weil ich nun durch meine Abwesenheit nicht nach den konkreten Schadensersatzleistungen fragen könnte.
Im Termin und in der separaten Monate späteren Entscheidung über den Zuschlag wurde mein Antrag nach 85 zvg, der auch mit im Betreff war, völlig übergangen.
Jetzt frage mich, ob man ihn übersah, was ich mir kaum vorstellen kann, oder ob man ihn absichtlich ignorierte oder ob er situationsbedingt zu vage blieb und so als nicht zulässig beurteilt worden sein könnte.
Ich frage mich, ob er nicht dazu hätte führen können und sollen, dass nach der bietstunde lediglich das Höchstgebot hätte festgestellt werden können und die Verhandlung über den Zuschlag hätte vertagen können, um den 85 zvg-Antrag zu berücksichtigen/prüfen , zumal sowieso wegen zweier anderer Anträge noch nicht über die Zuschlag entschieden werden konnte.
Wäre folgendes möglich und geboten gewesen?
1) Versteigerung mit Ermittlung des Höchstgebots
2) Zuschlagsverhandlung oder alternativ Fortsetzung der Versteigerung mit Zuschlagsverhandlung
3) Zuschlagsentscheidung

Addi
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Re: 85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Addi » 18.02.2026, 07:45

§ 85 ZVG bestimmt:

(1) 1Der Zuschlag ist zu versagen, wenn vor dem Schluss der Verhandlung ein Beteiligter, dessen Recht durch den Zuschlag beeinträchtigt werden würde und der nicht zu den Berechtigten des § 74a Abs. 1 gehört, die Bestimmung eines neuen Versteigerungstermins beantragt und sich zugleich zum Ersatz des durch die Versagung des Zuschlags entstehenden Schadens verpflichtet, auch auf Verlangen eines anderen Beteiligten Sicherheit leistet. 2Die Vorschriften des § 67 Abs. 3 und des § 69 sind entsprechend anzuwenden. 3Die Sicherheit ist in Höhe des bis zum Verteilungstermin zu berichtigenden Teils des bisherigen Meistgebots zu leisten.

.....
folglich kann dieser Antrag nicht vor einem ZV-Termin und auch nicht vor oder während der Bietungsstunde gestellt werden sondern erst nach Schluss der Versteigerung, weil erst dann feststeht, ob der Antragsteller durch den Zuschlag auf das Meistgebot beeinträchtigt würde.

Von daher ist im Termin alles richtig gelaufen.

Poggy25
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Re: 85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Poggy25 » 18.02.2026, 09:00

Ok, Vielen Dank. Gut zu wissen.
Aber dass man meinen Antrag nicht einmal erwähnt, ist doch schon ungewöhnlich, oder?

Addi
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Re: 85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Addi » 18.02.2026, 17:21

Wie gesagt, es muss auf den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung ankommen, dass heißt es muss auch ein zuschlagfreies Meistgebot abgegeben worden sein und der Antragsteller muss ein Beteiligter sein, dessen Recht durch den Zuschlag beeinträchtigt werden würde und der nicht zu den Berechtigten des § 74a Abs. 1 ZVG zählt.
Soweit diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ihr Antrag keinerlei Auswirkungen haben, wovon das Gericht dann wohl auch ausgegangen ist.

Poggy25
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Re: 85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Poggy25 » 18.02.2026, 21:43

Über einen Zuschlag wurde noch nicht entschieden, sondern nur die Erteilung seitens der Antragstellerin beantragt. Die Entscheidung erfolgte Monate später. In der Zwischenzeit hätte zeitlich gesehen ein folgetermin ohne Probleme stattfinden können. Ich bin Beteiligte und nicht nur Berechtigte

Addi
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Re: 85 zvg - Antrag auf Folgetermin

Beitragvon Addi » 19.02.2026, 08:53

Erklärungen zum Zuschlag können nur erfolgen, wenn im Versteigerungstermin auch ein „Meistgebot“ abgegeben worden ist.
Liegen diese Voraussetzungen vor und über den Zuschlag wurde noch nicht entschieden, kann natürlich kein weiterer Folgetermin angesetzt werden. Nur dann, wenn der Zuschlag versagt wurde und eine weitere Terminierung möglich ist.
Beteiligte am Verfahren sind alle diejenigen, die im Grundbuch zum Zeitpunkt der Eintragung des ZV- Vermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen haben, gem. § 9 ZVG oder ihre Rechte bis zum Versteigerungstermin und der Aufforderung Gebote abzugeben anmelden.
Berechtigte sind zumeist diejenigen, die in Abteilung II des GB ein Recht eingetragen haben (Wegerecht, Kanalrecht, Wohnungsrechte, Reallasten….) und Gläubiger in Abt.III
Antragsteller und Antragsgegner in einer TV sind immer am Verfahren beteiligt, da diese ja auch die Eigentümerstellung im Grundbuch innehabe, was ja erst die Voraussetzung dafür ist, eine TV zu beantragen….


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