Unterschied Antragsteller und Beigetretener

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Moderator: Alfred_Hilbert

Michael8007
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Unterschied Antragsteller und Beigetretener

Beitragvon Michael8007 » 02.12.2024, 22:15

Meine Ex-Frau hat vor ca. einem Jahr den Antrag zur Teilungsversteigerung für unser gemeinsames Haus gestellt. Auf Anraten meines Anwalts bin ich vor einiger Zeit dem Verfahren beigetreten. Mein Anwalt meint, so wäre sichergestellt dass ich die gleichen Rechte und Einflussnahmemöglichkeiten habe wie meine Ex-Frau.

Wie sieht das aber in der Praxis aus? Habe ich wirklich in allem die gleichen Rechte und auch Pflichten? Wie ist es mit den Kosten? Sie bleibt ja immer noch die Antragstellerin, müsste also eigentlich Kosten für Gutachten etc. selbst tragen.
Bisher gibt es noch kein Gutachten. Da weiterhin von uns beiden eine Einigung angestrebt wird ist es gut möglich, dass dies auch gar nicht benötigt wird. Was aber, wenn die endgültige Einigung erst nach dem Gutachten zustande kommt? Der Gutachter müsste dann ja auf jeden Fall bezahlt werden (bei einer erfolgreichen Versteigerung werden diese Kosten so weit ich weiß vom Erlös abgezogen. Aber was, wenn es vorher doch noch zu einer Einigung kommt?)
Was genau ist der Unterschied zwischen Antragsteller und Beigetretenem, vor allem bei den Kosten?
Danke

Addi
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Re: Unterschied Antragsteller und Beigetretener

Beitragvon Addi » 03.12.2024, 06:41

Da hat sie ihr Anwalt richtig beraten.
Durch den Beitritt zur TV gelten sie genauso wie ihre Frau als Antragsteller und haften genauso wie ihre Frau für die entstandenen Verfahrenskosten.
Übrigens, selbst wenn das Gutachten noch nicht fertig gestellt ist entstehen die Kosten bereits mit dessen Vorbereitung, soweit ein solches vom Gericht in Auftrag gegeben worden ist…

Michael8007
Beiträge: 6
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Re: Unterschied Antragsteller und Beigetretener

Beitragvon Michael8007 » 03.12.2024, 20:56

Okay.
Ich weiß dass meine Ex-Frau bereits einen Vorschuss für das Gutachten bezahlt hat. Das war, bevor ich dem Verfahren beigetreten bin (da war ich also noch Antragsgegner). Meinten Sie diese Kosten? Das war aber ja wahrscheinlich nur ein Vorschuss, und noch nicht die gesamten Kosten fürs Gutachten, oder? Diese entstehen wahrscheinlich erst, wenn das Gutachten auch durchgeführt wird?
Bisher hat sich noch bei keinem von uns ein Gutachter zur Terminvereinbarung oder weiteren Information gemeldet.
Könnte das Verfahren auch von mir alleine ruhiggestellt werden?

Addi
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Re: Unterschied Antragsteller und Beigetretener

Beitragvon Addi » 03.12.2024, 21:41

Könnte das Verfahren auch von mir alleine ruhiggestellt werden?

Diese Frage beantwortet sich aus der Frage von ihnen zuvor.
Wenn sie durch ihren Beitritt in die gleiche Position kommen wie die Antragstellerin, bewirkt eine Verfahrenseinstellung durch sie lediglich auch nur eine Einstellung ihres Beitritts.
Hinsichtlich der Antragstellerin hat dies keinen Einfluss.


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