Kann ein Haus als „bewohnbar“ betrachtet werden?

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Moderator: Alfred_Hilbert

BerlinBaby
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Kann ein Haus als „bewohnbar“ betrachtet werden?

Beitragvon BerlinBaby » 05.09.2024, 06:12

Kann ein Haus als „bewohnbar“ betrachtet werden? Kurz gesagt... Mein Ex und ich besitzen gemeinsam ein Haus, das renovierungsbedürftig war. Wir hatten langsam begonnen, kleinere Arbeiten daran zu erledigen, als wir uns trennten. Er hat es vermietet und lebt jetzt selbst darin. Ich war seit über 6 Jahren nicht mehr auf dem Grundstück. Er hat mir ein paar Mal gesagt, dass es Probleme mit dem Haus gegeben habe. Ich habe ihn gefragt, ob ich in den Mietvertrag aufgenommen werden könnte, damit ich helfen kann (und einen Teil des Gewinns bekomme), aber er hat mir das verweigert. Ich habe ihn gefragt, ob ich mit den Kindern darin leben könnte und investieren würde, aber er hat mir das auch verweigert. Vor Gericht sagte er, dass er darin leben würde, und damals (was ich jetzt bereue) habe ich zugestimmt. Ich habe ihn auf Nutzungsentschädigung verklagt, und gestern war der Gutachter-Termin, um den Mietwert des Hauses zu bewerten. Nun, das Haus war in SCHRECKLICHEM Zustand. Wasserschäden in den meisten Räumen, er sagte, das Warmwasser funktioniere nicht, und die Zimmer waren mit Sachen vollgestellt. Eine fremde Person lebte auch in einem der Zimmer. Im Grunde sagte er, dass nichts funktioniere. Jetzt frage ich mich, ob die Gutachter keinen Mietwert festlegen werden... Zwei Personen leben dort immer noch (seltsam), und er hat das Haus in dem Zustand wissentlich vor Gericht übernommen. Er ruiniert das Haus aktiv. Was könnte hier passieren? Was kann ich tun? Es geht mir nicht nur ums Geld, aber er blockiert jegliche Bewegung mit unserem gemeinsamen Eigentum. Er weigert sich, Miete zu zahlen, um darin zu leben. Er weigert sich, es zu verkaufen, und er hat kein Geld, es zu kaufen. Letzten Monat habe ich mit der Zwangsversteigerung begonnen. Irgendwelche Ideen sind willkommen.

Addi
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Re: Kann ein Haus als „bewohnbar“ betrachtet werden?

Beitragvon Addi » 05.09.2024, 06:45

Nun, sie haben das unternommen, was man hier nur durchsetzen kann, nämlich die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sprich Teilungsversteigerung beantragt.
Nun liegt es in den Händen des Gerichts, das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen, wovon sie ausgehen könne.
Die Weigerung ihres Ex können sie nicht anders begegnen, da er dieses alles verweigert.
Der Verkehrswert einer Immobilie setzt sich grob gesagt aus dreierlei Parameter zusammen.
1. dem Bodenrichtwert, abhängig von der Geographischen Lage des Grundstücks.
2. dem Ertragswert, soweit die Immobilie einer Vermietung zu Grunde liegt und hieraus positiver Erträge erzielt werden.
Ist dies nicht der Fall, wird zumeist der
3. Sachwert zu Grund gelegt. Hierbei ermittelt der Gutachter alle wichtigen Komponenten, die zu einer Wertermittlung führen. Bauschäden, Sanierungsrückstau pp. All das wird sodann vom Sachwert oder Ertragswert abgezogen.

Der VW wird sodann nach Anhörung sämtlich am Verfahren Beteiligter (§ 9 ZVG) vom Gericht festgesetzt und bildet eine Grundlage für die Durchführung des Versteigerungstermines.


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