Unter welchen Umständen kann eine Versteigerung pausiert werden?

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

BerlinBaby
Beiträge: 7
Registriert: 10.08.2024, 09:32

Unter welchen Umständen kann eine Versteigerung pausiert werden?

Beitragvon BerlinBaby » 15.08.2024, 15:37

Heute habe ich das erste offizielle Dokument per Post für die Versteigerung erhalten, die ich initiiert habe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Ex wie immer versuchen wird, das rechtliche Verfahren zu verzögern. Es steht dort, dass er die Versteigerung zweimal für jeweils sechs Monate aufschieben kann. In welcher Situation würde diese Pause akzeptiert werden? Beide Kinder leben bei mir. Er hat eine Wohnung in der Stadt, in der ich mit den Kindern lebe, und arbeitet auch dort. Er sagt seit fünf Jahren, dass er mich auszahlen möchte, aber er hat kein Geld, keinen festen Arbeitsvertrag und kann keinen Bankkredit bekommen. Er ist außerdem 62 Jahre alt, und seine Rente ist fast nichts.

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Unter welchen Umständen kann eine Versteigerung pausiert werden?

Beitragvon Addi » 15.08.2024, 18:32

Der Antragsgegner einer TV kann binnen 2 Wochen ab Zustellung des Anordnungsbeschlusses die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligen mit dem Ziel die Versteigerung zu verhindern. Die Anforderungen hieran sind recht hoch. Er müsste nachweisen, dass eine Einigung mit dem Antragsteller bevorsteht und eine Versteigerung nicht mehr notwendig wird, was jedoch konträr zu dem Anordnungsantrag steht.
Sind minderjährige Kinder im Haushalt, könnte dies ein Grund sein, was aber vorliegend nicht gegeben ist.
Von daher bleibt abzuwarten was geschieht.
Aber es ist richtig, der Antragsgegner kann im laufenden Verfahren gegen gerichtliche Beschlüsse vorgehen und das Verfahren verzögern.
Letztlich wird jedoch immer die Versteigerung durchgeführt, soweit der Antragsteller nicht selbst den Antrag auf eine Versteigerung zurücknimmt oder zum Ruhen bringt.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“