Guten Tag,
bekommt man vom Amtsgericht nach Meistgebot und Zuschlag einen Grundbuchauszug nach Eintragung automatisch zugeschickt oder muss mann dort anrufen das man ein Auszug benötigt. Wenn kein Anspruch sondern nur über Grundbuchamt, wann erfolgt die Eintragung bzw. die Eintragungsbekanntmachung? Dauert die Löschung des ZV-Vermerks länger oder werden Löschung und Eintragung zur gleichen Zeit gemacht. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Grundbuchauszug
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Grundbuchauszug
Das sind Fragen, die das Gericht, der zuständige Rechtspfleger eigentlich im Versteigerungstermin mitzuteilen, zu erklären hat.
Erst nach Abhaltung des Verteilungstermins kann eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Und zwar dann, wenn dem Gericht die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Dazu ist es erforderlich das vorab die Grunderwerbssteuer von Ihnen gezahlt wird.
Erst mit diesem Ersuchen wird der ZV Vermerk gelöscht, den GB- Auszug erhalten Sie dann automatisch vom GB- Amt....
Erst nach Abhaltung des Verteilungstermins kann eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Und zwar dann, wenn dem Gericht die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Dazu ist es erforderlich das vorab die Grunderwerbssteuer von Ihnen gezahlt wird.
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Re: Grundbuchauszug
Der Verteilungstermin war am 15.04.2021. Die Grunderwerbssteuer wurde am 10.04. gezahlt ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt weiß ich nicht. Bisher wurde mir auch kein GB-Auszug geschickt.
Re: Grundbuchauszug
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Ganz einfach. Bei dem/der zuständigen Rechtspfleger/in welche/r den Versteigerungstermin abgehalten hat anrufen und nachfragen.....
Ganz einfach. Bei dem/der zuständigen Rechtspfleger/in welche/r den Versteigerungstermin abgehalten hat anrufen und nachfragen.....
Re: Grundbuchauszug
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