Hallo Addi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch folgende Fragen:
Wenn für eine Immobilie in der TV noch Schulden (z.B. Mietausfall durch Leerstand, Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnung) offen sind, kann ein Miterbe diese bei der TV geltend machen?
Zu welchem Zeitpunkt muss er diese anmelden? (z.B. zum Versteigerungs- oder zum Erlöstermin?)
Wenn diese Schulden nicht angemeldet werden, muss dann der Ersteher für diese gerade stehen?
Vielen Dank nochmals.
Anmeldung von Rechten
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Anmeldung von Rechten
Nein,
Es ist eine TV und keine ZV.
Nur im letzte4en Fall kann bei Vorliegen von vollstreckbaren Titeln ein Beitritt zum ZV Verfahren beantragt werden.
In der TV, könnten diese Ansprüche nur Berücksichtigung finde;, wenn die anderen Miteigentümer dies anerkennen und zulassen bei der Verteilung des Erlösüberschusses.
Es ist eine TV und keine ZV.
Nur im letzte4en Fall kann bei Vorliegen von vollstreckbaren Titeln ein Beitritt zum ZV Verfahren beantragt werden.
In der TV, könnten diese Ansprüche nur Berücksichtigung finde;, wenn die anderen Miteigentümer dies anerkennen und zulassen bei der Verteilung des Erlösüberschusses.