Kann ich bewirken, dass ich den auf meinem eigenen Grundstücksanteil entfallenden Teil des Gebots nicht zahlen muss?
Das ist zwar eigentlich nicht so ganz einzusehen, aber so ist es im Gesetz nun mal geregelt. Die Alteigentümer – sofern sie mit als Bieter auftreten – sind in der Teilungsversteigerung sowieso gegenüber Dritten benachteiligt. Denn sie sind die einzigen, deren Vermögen in dem Grundstück gebunden ist. Daher verfügen sie über weniger flüssige Mittel, um Gebote abzugeben. Dann wäre es vorteilhaft, wenn nur die Hälfte zu zahlen wäre.
Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung
….nur dann, wenn sie sich mit den anderen ehemaligen Eigentümern über eine einvernehmliche Verteilung des Erlösüberschusses einigen.
Verschiedene Beispiele sind in diesem Forum von mir vor kurzem bereits eingestellt worden.
Von daher bitte das Forum bezüglich TV durchlesen…..
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