Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Teasy
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Teasy » 12.03.2022, 09:38

Hallo, ich würde dazu anraten, zumindest eine Frist von 4 Wochen einräumen. Bei der Zwangsräumung einer Mietwohnung gilt dieser Termin, bevor die Gegenstände vom Vermieter verwertet werden dürfen!

Die Chance, dass man auf Geld sitzen bleibt, ist relativ hoch, wenn Sie versuchen, Ihre Kosten mit Hilfe rechtlicher Mittel durch zu setzen. Was machen Sie, wenn der frühere Eigentümer pleite ist oder unterhalb von Pfändungsgrenzen lebt?? Das Eigentum wurde ja nicht ohne Grund versteigert. Dann haben Sie vllt. einen Titel, der nur gekostet hat aber nicht vollstreckbar ist. Eine Möglichkeit wäre noch eine Verzichtserklärung vom Alteigentümer zu erwirken ... ein Versuch wäre es wert, wenn die aktuelle Adresse bekannt ist.

Fotodokumentation machen, zur Räumung auffordern mit Fristsetzung, ggf. Nachfristsetzung (zumindest wenn werthaltige Gegenstände vorhanden sind) und dann selbst räumen (lassen) ... z.B. Ebay Kleinanzeigen Rubrik "zu Verschenken" - da hatte ich innerhalb von 4 Wochen alles raus und musste nicht selbst abbauen oder tragen.

Erlauben Sie mir noch die Anmerkung, dass man als Immobilien-Schnäppchenjäger ein gewisses Restriskiko aufgrund von "Mängeln" mit ersteigert!

Addi
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 12.03.2022, 15:00

…..
Halten Sie sich immer auch die Situation des ehemaligen Eigentümers/Schuldners vor Augen. Diese sind ja nicht freiwillig in diese Situation gekommen. Scheidung, Trennung, Arbeitslosigkeit, schlechte Finanzberatung , Insolvenz…alles Gründe die letztlich zur ZV geführt haben. Da macht man schnell den Kopf zu, liest/ öffnet keine Briefe mehr schaltet ab…und dann noch die Wohnung, das Dach unter dem Boden weggezogen….nicht schön nicht einfach….
Von daher etwas Ruhe und Geduld bewahren. Denken Sie daran der Schuldner hat schon lange ohne irgendeine Zahlung leisten zu können in der von Ihnen ersteigerten Wohnung / Haus gewohnt…da findet man nicht mal eben so schnell eine neue Wohnung für sich oder auch die Familie. Nehmen Sie wenn möglich persönlichen Kontakt auf und wenn möglich bieten Sie Ihre Hilfe an. Etwa bei der neuen Wohnungssuche, dem Umzug….schneller und kostengünstiger wird es nicht gehen.
Zwangsräumungen kosten Nerven, Zeit und viel Geld, welches Sie vermutlich nicht vom Schuldner zurückerhalten werden..und Zwangsräumungen kosten locker ab 4.000,-€ aufwärts ….

Marlownnm
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Marlownnm » 18.03.2022, 19:02

Ich denke auch, dass es besser ist, eine Entrüpelungsfirma für Sammlung und Entsorgung zu finden, um das Problem zu lösen. Oft denkt man, dass man Zeit oder Geld spart, wenn man es selbst macht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich habe Webseiten bei einer anderen Gelegenheit genutzt und sie hat für mich sehr gut funktioniert. Ich bekam eine schnelle Antwort. Ich bin sicher, dass Sie Ihr Problem schnell lösen können. Manchmal ist es besser, die Arbeit anderen Leuten oder einem anderen Unternehmen zu überlassen, jemandem, der weiß, was er zu tun hat, vor allem, wenn es sich um etwas Schweres handelt wie in diesem Fall.

Addi
Beiträge: 1178
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 21.06.2024, 18:12

….hier bitte keine Werbung einfügen, da das Forum bundesweit aktiv ist und nicht nur in Berlin !,


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