Teilungsversteigerung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Bergler70
Beiträge: 4
Registriert: 16.12.2021, 22:05

Teilungsversteigerung

Beitragvon Bergler70 » 05.02.2022, 21:09

Hallo zusammen,
bei mir läuft eine Teilungsversteigerung
Ich möchte gerne meine Wohnung behalten und sie auch ersteigern natürlich weiß ich das es schwer wird.
Aber nun habe ich gehört oder auch gelesen das es möglich wäre dass ich bei der Bezahlung nach Zuschlag meinen Anteil nicht unbedingt bezahlen muss.
Für mich ist es leider schwer zu verstehen oder nicht eindeutig ob es geht.
Vielleicht kann mir Jemand weiter helfen und sagen wie ich das erreichen kann wenn überhaupt möglich.
Denn das würde die Sache etwas leichter machen.
Was ich noch hinzufügen möchte ist das meine Gegnerin nicht mit sich reden lässt.
Gruß

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 06.02.2022, 11:05

...
Es hängt mit dem Sinn und Zweck einer Teilungsversteigerung zusammen.
Eine Immobilie kann man nicht teilen, zerteilen und aufteilen. Deshalb gibt es die „Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung einer Gemeinschaft“
Nicht teilbare Immobilie wird in teilbaren Geldersatzwert umgewandelt.
Schwierig zu verstehen ist es, dass die im Grundbuch eingetragenen Anteile NICHT die Grundlage der Verteilung sind. Die alte Eigentümergemeinschaft muss sich darüber einig werden, wie ein zu erwartender Erlösüberschuss aufgeteilt werden soll.
Geschieht das nicht, also werden sich die ehemaligen Eigentümer nicht einig, wie der Erlösüberschuss verteilt werden soll, wird dieser bei Gericht hinterlegt und nicht verteilt.
Verteilt wird dieser erst dann, wenn im Nachhinein eine Einigung erzielt wird gegebenenfalls durch ein gerichtliches Urteil.....

Somit zu Ihrer Frage....
Sollten Sie tatsächlich Meistbietender bleiben und den Zuschlag erhalten ist grundsätzlich das gesamte bare Meistgebot zuzüglich der Zinsen von Ihnen zu finanzieren und zu zahlen.
NUR dann, wenn die anderen ehemaligen Miteigentümer mit der Auszahlungsvereinbarung einverstanden sind und dieser zustimmen, müssen Sie Ihren eigenen Anteil nicht erst finanzieren und zahlen, um Ihren Anteil dann wieder zurückzuerhalten, sondern bräuchten nur den Anteil der anderen ehemaligen Miteigentümer finanzieren und zahlen....
Wenn Sie also mit dem anderen Teil nicht mehr kommunizieren (wie so oft bei TVen) ist es schwierig diese Einigung zu erzielen.....


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“