Teilungsversteigerung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Träumer
Beiträge: 2
Registriert: 24.11.2021, 17:18

Teilungsversteigerung

Beitragvon Träumer » 24.11.2021, 17:30

Guten Tag, da ich kompletter neuling bin hoffe ich, dass sich jemand erbarmt und mir ein paar tips geben kann / seine Einschätzung dazu abgeben kann.

Ich plane mit meiner Frau ein Grundstück zu ersteigern welches zur Teilungszwangsversteigerung ausgeschrieben ist. Dieses Grundstück wird mit 2 anderen Grundstücken ebenfalls versteigert da sie der selben Eigentümergemeinschaft gehören.

Nach Gutachten ist der Verkehrswert für das bebaute Grundstück mit 180.000€ festgesetzt. Nun hat sich durch ein paar Nachfragen beim Amtsgericht herausgestellt, das auf den 3 Grundstücken (zusammen) eine Grundschuld von 105.000€ in III eingetragen ist. Nach meinem Verstäntniss ersteigert der neue Besitzer diese Schulden mit.
Da die Schulden ja auf den Preis oben aufgerechnet werden wollte ich Fragen wie es sich bei der gebotsabgabe verhält. Wenn ich jetzt 5/10 auf das Grundstück biete würde ich ja unter den 105.000 liegen würde mir dadurch der Zuschlag auf jeden fall verwehrt werden da die Grundschuld nichtmal abgedeckt ist oder würde ich das Grundstück für 90.000€ erhalten und die Schulden von 105.000€ noch zusätzlich erhalten?

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 24.11.2021, 18:38

Bei einer TV bleiben die eingetragenen Grundpfandrechte meistens bestehen, sind vom Ersteher zu übernehmen und erhöhen das bare Meistgebot um diesen Betrag.
Ihre Berechnung ist somit richtig. Bieten Sie 90.000,-€ in bar haben Sie letztlich ein Meistgebot iHv 195.000,-€ abgegeben und könnten den Zuschlag hierfür erhalten.....
Aber Ihre Berechnung, die Immobilie für 5/10 des VW zu erhalten ist vorliegend ausgeschlossen, da das Geringste Gebot rechnerisch durch die bestehenbleibende Grundschuld von 105.000,-€ bereits über 5/10 des VWes liegt.
Auch sollten Sie davon ausgehen, dass derzeit die Nachfrage größer ist als die Angebote, so dass die Zuschläge mittlerweile fast immer über dem VW liegen.....

Träumer
Beiträge: 2
Registriert: 24.11.2021, 17:18

Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Träumer » 24.11.2021, 22:22

Das es natürlich nicht für ein Untergebot verkauft werden wird ist mir durchaus bewusst unsere Planung bezieht bereits eine Überschreitung des Verkehrswertes mit ein. Ich war mir nur unsicher wegen der Gebotsabgabe und wollte dies schon vorher wissen um nicht dann durch eine dumme Kurtzschluss reaktion selbst in die Insolvenz gehen zu müssen. :cry:

Vielen dank für die informative Antwort. Ich für meinen teil finde es auch Interessant, das im Gutachten selbst zu finden ist:
"Schuldverhältnisse , die ggf. in Abteilung III des Grundbuches verzeichnet sein können, werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt."
Zu finden ist und nicht direkt die Grundschuld benannt wird. Ist dies für ZV. normal oder eine Besonderheit des Gutachters / Jeweiligen Amtsgerichtes?
- Nur zum verständniss für mich falls es nichts wird und ich bei weiteren ZV. schauen will.

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 25.11.2021, 09:04

....
Das ist richtig und auch so notwendig.
Zu bewerten ist im VW-Gutachten "nur" der Wert der beschlagnahmten Grundstücke und keine Bestandsaufnahme des Grundbuchinhaltes vorzunehmen.
Duldungsrechte wie Dienstbarkeiten (Wegerechte, Kanalleitungsrechte, etc.) werden jedoch meist aufgeführt.
Die Belastungen in Abteilung III werden im ZV-Termin bekanntgegeben und sind bei der Gebotsabgabe mit zu berücksichtigen.
Wenn Sie z.B. für sich ein max. Gebot von 300.000,-€ einplanen und Rechte in höhe von 180.000,-€ bestehen bleiben und mit zu übernehmen sind, dürfen sie halt nur max. noch 120.000,-€ in bar bieten. Die bestehenbleibenden 180.000,-€ die Sie laut Geringsten Gebot und der Versteigerungsbedingungen übernommen haben, sind gegenüber dem eingetragenen Gläubiger oder dem aktuell berechtigten Gläubiger (evtl. sogar der alten Eigentümergemeinschaft) auszugleichen und zu zahlen.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“