Fragen zu meiner Ersteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

masizwei
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Fragen zu meiner Ersteigerung

Beitragvon masizwei » 14.10.2021, 22:12

Hallo,

bin Neuling und habe zu meiner Ersteigerung (heute) Fragen.

Ich habe den Zuschlag mit Zustimmung der Anwälte der Gläubiger, direkt nach der Versteigerung erhalten, ich wurde auch gefragt und habe zugestimmt. Welchen Vorteil hat das für mich?

Ab wann gehört mir die Immobilie? Wenn der Verteilungstermin war( in 6-8 Wochen)? Oder schon ab heute?

Ab wann kann ich den „ehemaligen“? Eigentümer auffordern, die Kartons aus der Wohnung zu räumen und mir den Schlüssel zu übergeben?
Wohnung steht seit 4 Jahren leer (außer die vielen Kartons), also nicht vermietet.

Ich möchte nach Sanierung vermieten, habe mir dafür frühestens nächstes Frühjahr als realistisch gesetzt. Es ist also keine Eile geboten. Würde aber natürlich gerne mal in die Wohnung rein und dann langsam loslegen.

Für die Tips und Erfahrungen wäre ich dankbar

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Fragen zu meiner Ersteigerung

Beitragvon Addi » 15.10.2021, 07:55

...
Sie habe gut in dem Termin aufgepasst und vieles richtig verstanden.

Mit Zuschlagserteilung sind Sie und Ihr Mann noch direkt im Versteigerungstermin "neue Eigentümer" geworden.

Dies ergibt sich direkt aus
§ 90 ZVG
(1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird.
(2) Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat.

Mit dem alten Eigentümer sollte die Übergabe der Immobilie vereinbart und auch geregelt werden, wie das restliche "Inventar" entsorgt werden soll. Dies sind aber Dinge die außerhalb einer Versteigerung stehen und unter den Beteiligten selbst zu regeln sind. Gesetzliche Vorgaben gibt es insoweit nicht.


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