Hallo,
mein Mann und ich wollen bei einer ZV eines Hauses mitbieten. Allerdings kann mein Mann nicht am Termin teilnehmen, ich muss alleine hin.
Nun weiß ich schon, dass ich eine notariell beglaubigte Bietervollmacht brauche, damit bei einem Zuschlag das Haus nicht nur mir, sondern uns beiden gehört.
Was mir allerdings nicht ganz klar ist und worüber ich auch keine verständlichen Informationen bisher gefunden habe:
Muss ich irgendwie beim Bieten oder dann bei der Zuschlagserteilung kenntlich machen, zu welchem Teil ich biete und zu welchem Teil mein Mann? Wenn ja, wie mache ich das? Oder kann ich einfach bis zu der Höchstgrenze, die wir uns gesetzt haben, mitbieten und wenn wir den Zuschlag erhalten sollten, gehört das Haus zu gleichen Teilen mir und ihm?
Danke für eine Antwort!
Bietervollmacht
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Bietervollmacht
Erforderlich ist eine sogenannte "notariell beglaubigte Bietungsvollmacht", welche der Vollmachtgeber dem Vertreter zu erteilen hat. Hierin ist ausdrücklich anzugeben - wer - wen bevollmächtigt, in welchem Verfahren (Amtsgericht, Az.: ) dieser berechtigt ist im Namen des Vollmachtgebers Gebote für diesen abzugeben zB. Zu 1/2 Anteil.
Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Wert der Vollmacht, die von den Beteiligten zu bestimmen und anzugeben ist....
Alternativ können Sie aber zunächst auch o h n e Vollmacht im eigenen Namen bieten. Werden Sie dann "überboten" und geben n i c h t das Meistgebot ab, ist nichts geschehen.
Bleiben Sie hingegen "Meistbietender", muss das Gericht der/die Rechtspfleger/in im Termin immer laut und deutlich fragen, "...ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden". Jetzt müssen Sie laut und deutlich beantragen, den Zuschlag erst später zu erteilen. In diesem "Verkündungstermin" müssen Sie dann mit dem vermeintlichen Vollmachtgeber beide erscheinen und Sie treten die Rechte aus dem Meistgebot an denjenigen ab, für den Sie geboten haben. Dieser nimmt die Rechte aus dem Meistgebot an und erhält in diesem Termin den Zuschlag, (z.B. Zu 1/2 Anteil) wird somit wie gewünscht neuer Eigentümer.
Geht man so vor, bedarf es keiner notariellen Bietungsvollmacht.
Aber A c h t u n g :
Verpassen Sie die Gerichtsaufforderung Erklärungen zum Zuschlag abzugeben, kann es passieren, dass Ihnen als Meistbietender der Zuschlag erteilt wird. Dann kann eine Übertragung des Eigentums an einen Dritten nur noch durch notarielle Auflassungserklärung erfolgen.-
Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Wert der Vollmacht, die von den Beteiligten zu bestimmen und anzugeben ist....
Alternativ können Sie aber zunächst auch o h n e Vollmacht im eigenen Namen bieten. Werden Sie dann "überboten" und geben n i c h t das Meistgebot ab, ist nichts geschehen.
Bleiben Sie hingegen "Meistbietender", muss das Gericht der/die Rechtspfleger/in im Termin immer laut und deutlich fragen, "...ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden". Jetzt müssen Sie laut und deutlich beantragen, den Zuschlag erst später zu erteilen. In diesem "Verkündungstermin" müssen Sie dann mit dem vermeintlichen Vollmachtgeber beide erscheinen und Sie treten die Rechte aus dem Meistgebot an denjenigen ab, für den Sie geboten haben. Dieser nimmt die Rechte aus dem Meistgebot an und erhält in diesem Termin den Zuschlag, (z.B. Zu 1/2 Anteil) wird somit wie gewünscht neuer Eigentümer.
Geht man so vor, bedarf es keiner notariellen Bietungsvollmacht.
Aber A c h t u n g :
Verpassen Sie die Gerichtsaufforderung Erklärungen zum Zuschlag abzugeben, kann es passieren, dass Ihnen als Meistbietender der Zuschlag erteilt wird. Dann kann eine Übertragung des Eigentums an einen Dritten nur noch durch notarielle Auflassungserklärung erfolgen.-
Re: Bietervollmacht
Kurze Nachfrage.
Muss man dann doppelt Grunderwerbssteuer bezahlen? Und wie ist das mit der Sicherheitsleistung, die ich nur für mich als Bieter hinterlegt hatte? Gibt es dann keine Probleme?
Muss man dann doppelt Grunderwerbssteuer bezahlen? Und wie ist das mit der Sicherheitsleistung, die ich nur für mich als Bieter hinterlegt hatte? Gibt es dann keine Probleme?
Re: Bietervollmacht
Die Grunderwerbssteuer fällt bei Eheleuten, Bietgemeinschaften nur einmal an auf das bare Meistgebot plus eventuell bestehenbleibender Rechte.
Auch die Sicherheitsleistung ist bei Eheleuten und Bietgemeinschaften nur einmal zu erbringen.
Auch die Sicherheitsleistung ist bei Eheleuten und Bietgemeinschaften nur einmal zu erbringen.
Re: Bietervollmacht
Vielen Dank, dann ist dass ja eine ideale Lösung, wenn man keine Vollmacht hat und Teile der Bietergemeinschaft können aus irgendwelchen Gründen nicht an der Versteigerung teilnehmen.
Wie sieht es mit den Zinsen aus, ab Versteigerungstermin oder dann erst ab Zuschlag?
Wie sieht es mit den Zinsen aus, ab Versteigerungstermin oder dann erst ab Zuschlag?
Re: Bietervollmacht
....ab Zuschlag ist das bare Meistgebot mit 4% zu verzinsen.
In der Regel wird der Zuschlag imVersteigerungstermin selbst verkündet...
In der Regel wird der Zuschlag imVersteigerungstermin selbst verkündet...
Re: Bietervollmacht
Wir hatten beim Notar eine Bietungsvollmacht gemacht, ich hatte vorher bei Gericht gefragt was ich alles benötige, darunter auch die Bietungsvollmacht. Mein Mann konnte nämlich heute auch nicht dabei sein. Die 10% Sicherheitsleistung habe ich vor einer Woche überwiesen. Beim Termin bin ich bei meinem ersten Gebot nach vorne zur Rechtspflegerin, habe die Vollmacht abgegeben und meinen Personalausweis (das wurde vorher so angesagt wie man es machen soll), dann bin ich gefragt worden zu welchen Teilen meine Gebote sind, ich habe gesagt immer 50:50. Bei jedem meiner Gebote wurde dann mein nicht anwesender Mann und ich namentlich genannt. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst, der Rest mit 4%, bis zum Verteilungstermin, ausser du stellst einen Hinterlegungsantrag, dann kannst du das Geld schon gleich einzahlen und musst dann natürlich auch keine Zinsen zahlen. Die Grunderwerbsteuer wird für den Zuschlagsbetrag festgesetzt (Hessen 6%), und wird dann 50:50 auf mich und meinen Mann berechnet.
Ich hoffe das hilft weiter
Ich hoffe das hilft weiter