Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon Addi » 12.10.2020, 19:52

.....ok, dann ist dies so....
Das Sonderkündigungsrecht nach § 57 a ZVG mag insoweit keine Anwendung finden. Folglich ist der Inhalt des Pachtvertrages maßgeblich ob und inwieweit unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.
Vermutlich ergibt sich das nicht aus dem Wertgutachten, so dass dies bei einem der bisherigen Eigentümer zu erfragen ist.....
Einen Anspruch die entsprechenden Antworten zu bekommen besteht allerdings nicht.....

TMay
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon TMay » 15.10.2020, 19:14

Vielen Dank nochmals für die Antworten. Ich habe nun einen Eigentümer angesprochen und dieser hat mir gefälligkeitshalber die Pachtverträge zur Verfügung gestellt und auch mitgeteilt, dass diese im Termin wohl ausgelegt werden. So wie es aussieht "leider unkündbar" wie bei Landpachtverträgen zu erwarten.
Schade um die Chance und zur Spekulation FNB - Bauland nach Auskunft Gemeinde auch nicht geeignet, da eigentlich keine Chance, dass Bauland entsteht. Ich frage mich immer noch warum der Gutachter dies nicht berücksichtigt, kann aber insofern nachvollziehen, dass er ja nur den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt bewertet und nicht die Zukunft.

StephanT
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon StephanT » 21.10.2020, 18:57

Hallo Thomas,

kurze Frage zu diese Versteigerung, kann es sein, dass die am Bodensee stattfindet? Melde mich bei dir noch per PN.

Stephan

TMay
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon TMay » 21.10.2020, 19:54

Hallo Stephan,

ja Bodensee. Kannst mir gerne eine PN schreiben.

Grünländer
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon Grünländer » 25.10.2020, 20:01

Die Versteigerung habe ich auch ins Auge gefaßt. Wie du gesagt hast sind wohl die Einzigen die profitieren die Gemeinschaft. Dann gibt es ja jetzt bereits einige Interessenten. Ich werde anwesend sein ob wirklich irgendjemand uninformiert bereit ist wirklich so viel Geld für eine Fläche zu bezahlen. Aber es steht jeden Tag ein Dummer auf der überzeugt ist ein Schnäppchen zu machen. Bei einem zweiten Termin wäre ich dabei.

Grünländer

@Thomas und Stephan, ich sende Euch noch eine PN

TMay
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon TMay » 29.10.2020, 18:58

Ich war mit Stephan (anderer Threadschreiber) am vermeintlichen Termin der Versteigerung. Dort wurde uns gesagt, dass der Termin kurzfristig abgesagt werden musste und demnächst ein neuer Termin angesetzt wird. Leider wurde der Grund nicht genannt.

Was wäre ein möglicher Grund?

Eine Einigung oder Einstellung kann es ja wohl nicht sein, denn dann würde ja kein neuer Termin angesetzt werden.

Addi
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon Addi » 30.10.2020, 14:37

….
Mutmaßungen sind natürlich schwerlich aus der Distanz zu treffen.
Von daher bitte direkt vor Ort beim zuständigen Vollstreckungsgericht nachfragen.

StefanW
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon StefanW » 20.07.2021, 21:43

Hallo,

ich hole diesen Thread nochmals aus der Versenkung. Ich hatte mit dem Threadersteller Kontakt und hätte nochmals eine Anschlussfrage, da diese Versteigerung Bodensee jetzt neu terminiert ist. Da meine Schwester und ich eine Bietergemeinschaft bilden möchten und wir uns nicht unangenehm überraschen lassen wollten, hatten wir vor längerer Zeit Kontakt zu einem Teileigentümer der uns das Gutachten zustellte. Aufgrund der Informationen aus diesem Thread und des Gutachtens bin ich bei der Gemeinde vorstellig geworden und dort wurde mir gesagt, dass sie gerade in den ersten Zügen sind, den Flächennutzungsplan zu ändern. Da ein Teil des Versteigerungsobjekt, welches größtenteils als Bauerwartungsland ausgewiesen ist, mittlerweile geschützte Streuobstwiese ist, wird dieser Teil definitiv aus dem Flächennutzungsplan zurückgestuft. Eine weitere Information war, dass wahrscheinlich der gesamte Flächennutzungsplan überarbeitet wird und, da die ursprünglich angedachte Fläche kaum zu erschliessen ist, wohl alles zurückgestuft, d.h. landwirtschaftliche Fläche wird.

Addi Sie hatten ja erwähnt, dass der Verkehrswert bereits festgesetzt ist und nicht mehr geändert wird. Die Versteigernden werden wohl kaum Interesse haben den Verkehrswert massiv zu senken. Ist es tatsächlich so, dass, falls Bauerwartungsland in Ackerfläche zurückgestuft wird, dies kein Niederschlag in einem neunen Gutachten findet? Wahrscheinlich kann ich mir die Frage selbst beantworten, denn woher soll der Rechtspfleger dies auch wissen. Trotzdem erlaube ich mir die Frage. Könnte man vielleicht dem Rechtspleger vorgängig den Sachverhalt schildern, sodass dieser möglicherweise selbst nochmals tätig wird bzw. ein neues Gutachten erstellen lässt? Danke.

Als Info wenn jemand Interesse hat, kann er mir gerne eine PN senden. Das fragliche Versteigeurngsobjekt wird in Überlingen versteigert, Verkehrswert TEUR 110 gemäss Gutachten. Laut Gemeinde max. TEUR 75 wegen geschützter Streuobstwiese bzw. zukünftig nur noch rund TEUR 25, da mit ziemlicher Sicherheit Rückstufung in Acker- bzw. Grünland.
Bin mal gespannt ob es jemanden gutgläubigen gibt, der bereit ist im ersten Termin mehr als 50 % zu bieten. Ich hoffe, dass dem nicht so ist und man in einem möglichen zweiten Termin ohne die 50 % Grenze zu einem vernünftigen Preis das Grundstück ersteigern kann.

Falls es bezüglich des besagten Grundstücks noch weitere Interessenten gibt, würde ich mich über einen Austausch, gerne per PN, sehr freuen.

Addi
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Re: Katze im Sack bzw. Hinweise durch Gericht, Zusatzfragen

Beitragvon Addi » 21.07.2021, 07:46

......
Ich denke in diesem konkreten Fall liegt ein Grund vor, das erstellte VW- Gutachten zu überarbeiten.
Wichtig wäre natürlich, das vor einem ZV Termin schon die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist und nicht im „ Konjungtiv“ steht. Aber selbst das ist für die Zukunft ja auch nicht verbindlich und festgeschrieben. Eine zB neu gewählter Gemeine- Stadtrat könnte ja wieder etwas anderes beschließen. Von daher ist ok, es mit dem zuständigen Rechtspfleger vor Ort zu besprechen.....


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