Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema leider nichts gefunden, wir wollen ein EFH ersteigern, der Eigentümer lebt noch darin, darüber hinaus hat er laut Zwangsverwalter die Einliegerwohnung an einen Verwandten vermietet.
Wir würden die Immobilie gerne ohne Drama ersteigern, daher wollten wir dem Eigentümer ca. 20-30k € anbieten, wenn er das Objekt freiwillig räumt, keine Schäden hinterlässt und auch keine Zuschlagsbeschwerde einlegt.
Den Zustand des Objektes würde man kurz vor der Versteigerung mit einem Gutachter sowie einem als Treuhand eingesetzten Rechtsanwalt begehen und dokumentieren, anschließend erneut bei der "Übergabe" nach Ersteigerung, und wenn alles i.O. ist, würde der Anwalt das Geld in einem Umschlag aushändigen.
Alternative haben wir auch überlegt, dem jetzigen Eigentümer eine große Wohnung in räumlicher Nähe zu seinem Haus anzubieten, wo er dann ca. 4 Jahre mietfrei wohnen könnte.
Hintergrund ist, dass die Immobilie ziemlich luxuriös ist, Verkehrswert liegt bei ca. 700k €, daher kann man dort auch ordentlich was zerstören.... Das höchste Gebot lag bei 51% im ersten Termin.
Haltet ihr solch ein Vorgehen für praktikabel?
Vielen Dank!
Abfindung an Alteigentümer?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Abfindung an Alteigentümer?
...daher wollten wir dem Eigentümer ca. 20-30k € anbieten, wenn er das Objekt freiwillig räumt, keine Schäden hinterlässt und auch keine Zuschlagsbeschwerde einlegt.
Haltet ihr solch ein Vorgehen für praktikabel ?
Eine sachkundige oder verbindliche Meinung hierzu abzugeben ist eher untunlich....
Zum einen garantiert die vorherige Zahlung an den alten Eigentümer nicht, dass dieser die vereinbarten Bedingungen einhält oder erfüllt.
Zum anderen besteht immer das Risiko, dass ein Dritter die Immobilie ersteigert, dann ist die gezahlte Stillhalteprämie weg...
Von daher eher nicht praktikabel.
Haltet ihr solch ein Vorgehen für praktikabel ?
Eine sachkundige oder verbindliche Meinung hierzu abzugeben ist eher untunlich....
Zum einen garantiert die vorherige Zahlung an den alten Eigentümer nicht, dass dieser die vereinbarten Bedingungen einhält oder erfüllt.
Zum anderen besteht immer das Risiko, dass ein Dritter die Immobilie ersteigert, dann ist die gezahlte Stillhalteprämie weg...
Von daher eher nicht praktikabel.