Hallo, eine "verrückte" Situation aus der Praxis:
ich habe im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus (ca. 100Tsd. EUR) gekauft.
Hierauf blieb im Grundbuch eine Grundschuld zu 30 Tsd. EUR + 15% Zinsen bestehen (von einer Bank): nennt man wohl ein sogenanntes "bestehenbleibendes Recht".
Das ursprüngliche Darlehen hierzu wurde von den Vorbesitzern ggü. der Bank bereits vollständig getilgt, und es wurde denen eine Löschungsbewilligung ausgestellt (diese haben die immer noch).
Wenn ich es richtig verstehe, besteht jetzt also eine sog. "verdeckte oder verschleierte Eigentümergrundschuld."?
Eigentlich kein Problem, aber der Vorbesitzer bzw. dessen Rechtsanwalt will das Geld nicht annehmen (und mir die Lösungsbewilligung nicht geben).
Das klingt natürlich verrückt: ist es auch, aber Tatsache.
Welche Möglichkeiten bestehen denn jetzt für mich?
Kann ich das Geld einfach bei einem Gericht hinterlegen?
Hat da jemand Erfahrungen in der Praxis, wie man das macht?
Besteht die Gefahr, dass die Vorbesitzer zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einfordern und dann auch noch Verzugszinsen (oder die hohen Zinsen aus dem Grundbuch) fordern können?
Schönen Dank schonmal!
Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
….
In einer Versteigerung ZV oder TV werden Immobilien versteigert nicht verkauft....
Von daher haben Sie keine Immobilie gekauft sondern ersteigert...
Durch die Übernahme der Grundschuld als bestehenbleibendes Recht hat sich diese nunmehr erneut in eine Fremdgrundschuld zu Gunsten der alten Eigentümer umgewandelt. Wenn dort die Annahme der Forderungssumme verweigert wird, können Sie m.E. mit befreiender Wirkung die Forderungssumme bei einem Amtsgericht förmlich hinterlegen.
Zinsen standen dem alten Eigentümer bist zum Zuschlag nicht zu gem. § 1197 Abs.2 BGB.
Alternativ könnten Sie auf Herausgabe der Löschungsbewilligung Zug um Zug gegen Ablösung der Forderung klagen.
Da sich dies nunmehr außerhalb eines ZV/TV Verfahrens abspielt sollten sie ggfls. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen..
In einer Versteigerung ZV oder TV werden Immobilien versteigert nicht verkauft....
Von daher haben Sie keine Immobilie gekauft sondern ersteigert...
Durch die Übernahme der Grundschuld als bestehenbleibendes Recht hat sich diese nunmehr erneut in eine Fremdgrundschuld zu Gunsten der alten Eigentümer umgewandelt. Wenn dort die Annahme der Forderungssumme verweigert wird, können Sie m.E. mit befreiender Wirkung die Forderungssumme bei einem Amtsgericht förmlich hinterlegen.
Zinsen standen dem alten Eigentümer bist zum Zuschlag nicht zu gem. § 1197 Abs.2 BGB.
Alternativ könnten Sie auf Herausgabe der Löschungsbewilligung Zug um Zug gegen Ablösung der Forderung klagen.
Da sich dies nunmehr außerhalb eines ZV/TV Verfahrens abspielt sollten sie ggfls. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen..
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Re: Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
Hallo Addi, vielen Dank. (natürlich auch "Hallo" an alle anderen Forumsleser).
Hat jemand Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der sich mit diesem Sachverhalt auskennt/der so etwas schonmal gemacht hat? Kontaktdaten können Sie/Ihr mir natürlich auch gerne per privater Nachricht schicken.
Vielen Dank!
Hat jemand Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der sich mit diesem Sachverhalt auskennt/der so etwas schonmal gemacht hat? Kontaktdaten können Sie/Ihr mir natürlich auch gerne per privater Nachricht schicken.
Vielen Dank!
Re: Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
Selbstverständlich können solche Auskünfte mangels der örtlichen Gegebenheiten nicht gemacht werden.....
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Re: Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
Entschuldigung, vielleicht reicht mein Verständnis nicht: es handelt sich um eine "normale" Eigentumswohnung in Hessen. Die genaue Lage dürfte doch rechtlich unerheblich sein, oder? Und ein Rechtsanwalt wäre doch nicht an einen bestimmten Ort gebunden, würde ich annehmen...Selbstverständlich können solche Auskünfte mangels der örtlichen Gegebenheiten nicht gemacht werden.....
Re: Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
....
Genau, von daher einfach mal im Bekanntenkreis nachfragen, wer gute Erfahrungen mit welchem Anwalt in Mietstreitigkeiten, Räumungsverfahren gemacht hat. Dies gehört eigentlich zum Handwerk jeden Anwaltes....
Genau, von daher einfach mal im Bekanntenkreis nachfragen, wer gute Erfahrungen mit welchem Anwalt in Mietstreitigkeiten, Räumungsverfahren gemacht hat. Dies gehört eigentlich zum Handwerk jeden Anwaltes....