Bieterstrategie in 2 er WEG

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Moderator: Alfred_Hilbert

Moppi
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Bieterstrategie in 2 er WEG

Beitragvon Moppi » 29.12.2019, 19:37

Hallo liebe Foristen,

meine Fragen beziehen sich auf eine ZV einer Wohnung aus einer 2 er WEG.

Ein Miteigentümer A hat eine Wohnung, die andere ist leerstehend und wird in 3 Monaten zwangsversteigert.

Neben den Kosten der ZV stehen noch (aktuell nicht titulierte) Forderungen der Hausverwaltung iH von XXX Euro offen, welche wohl ab 02/19 tituliert sind.

Die offenen Forderungen der Bank sind ca. 80000 Euro (geschätzt)

Das Wertgutachten beläuft sich auf 119000 Euro.

Fakten: 2 er WEG, Sanierungsstau, nicht zeitgemäße alte Teilungserklärung, Deckenhöhe bei 50% der Räume unter 2 Meter.....

Wenn Miteigentümer A die Wohnung ersteigern will, kann er in der Zwangsversteigerung auf diverse im Gutachten nicht gemachte Aussagen zur Hausverwaltung/ Rückstand, weitere Feuchtigkeitsschäden, Abrissreife Garage usw. hinweisen, um ggf. andere Interessenten abzuschrecken?

Der MA A kennt die Wohnung seit 7 Jahren und ist da wohl besser informiert als es im Gutachten erscheint...

Auf den Putz hauen und alles madig machen oder doch eher ruhig schauen, was passiert?
7/10 und auch 5/10 sind hier gefühlt zu viel...

Danke
Moppi

Addi
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Re: Bieterstrategie in 2 er WEG

Beitragvon Addi » 30.12.2019, 09:23

Na ja,
Strategische Tipps werden natürlich hier nicht über das Forum gegeben.....
Nur soviel, wenn die Gläubigerbank noch ca. 80.000,-€ zu bekommen hat, wird die Wohnung auch nicht für weniger weggehen, es sei denn, dass der festgesetzte Wert in einem krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert steht.

Moppi
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Re: Bieterstrategie in 2 er WEG

Beitragvon Moppi » 30.12.2019, 15:43

...danke.
Aber wenn im 2. Anlauf die Wertgrenzen fallen, müsste die Bank doch in den sauren Apfel beißen...
Lieber 60% als gar nichts? Die Kosten der zwangsverwaltung laufen ja mtl. weiter, zb Hausgelder ....

Grüße Moppi

Addi
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Re: Bieterstrategie in 2 er WEG

Beitragvon Addi » 30.12.2019, 16:46

Die Bank muß gar nichts unter Wert abgeben, ob im2.,3.,4. oder 5. Termin.
Sinn und Zweck einer ZV ist es nicht Immobilien meist günstig an einen Ersteher abzugeben, sondern für beide Parteien, Gläubiger und Schuldner das beste Gebot zu erzielen....


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