Grundschuld bei Teilungsversteigerung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Hubinator110
Beiträge: 1
Registriert: 14.08.2018, 10:21

Grundschuld bei Teilungsversteigerung

Beitragvon Hubinator110 » 14.08.2018, 10:45

Hallo zusammen,

ich setze mich längere Zeit mit dem Thema ZV auseinander, habe auch das Forum komplett durchforstet aber es sind noch ein Paar Punkte unklar geblieben.
Ich habe nun ein passendes Objekt gefunden. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung. Leider gibt es keine Infos wer die Versteigerung beantragt hat.
Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 180.000,00 €. Zu den Inhalten der Abt. 3 im Grundbuch konnte mir die Rechtspflegerin keine Aussage erteilen, sie meinte aber, dass ich davon ausgehen kann, dass Grundschulden eingetragen sind. Diese werden erst im Termin bekannt gegeben.
Ich skizziere hier mal meine Vorstellung und bitte darum mich zu berichtigen...
Gehen wir von dem "einfachen" Fall einer eingetragenen Grundschuld von 100k € bie der Commerzbank aus.
Von den 100k sind bereits 50k getilgt (informativ, ich habe ja gelernt, dass dies für den Ersteher unerheblich ist).
Ich bin bereit für das Objekt 200k € zu zahlen. Dann darf ich folglich im Termin ein Bargebot i.H.v. 100k € abgeben, da ich die Grundschuld voll übernehme (vorausgesetzt diese bleibt nach Zuschlag bestehen).
Nun erhalte ich den Zuschlag für 90k €. Bedeutet ich zahle 90k € an das Gericht.
Meine eigene Bank (die mir ein Darlehen gewährt von 90k €) möchte natürlich als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür ist eine Löschung der bereits eingetragenen Grundschuld (100k €) notwendig.
Zahle ich die 100k € der alten Grundschuld "einfach" an die Commerzbank und die Sache ist für mich erledigt, ich bekomme eine Löschungsbescheinigung der Commerzbank und meine Bank kann eingetragen werden?
Oder muss ich mich mit dem Alteigentümer ausseinandersetzen und ihm 50k € zahlen und 50k € der Bank?
Liege ich richtig, dass die 100k € der Höchstbetrag ist, den ich bezahlen muss (soweit im Grundbuch nichts weiter eingetragen ist) oder kann die Bank weitere Zahlungen verlangen?

Falls ich etwas unklar dargestellt habe bitte fragen...

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Grundschuld bei Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 14.08.2018, 20:46

...Vorweg, ohne den genauen Grundbuchinhalt zu kennen, nebst den Versteigerungsbedingungen im Termin bleibt es schwierig eine einigermaßen verbindliche Antwort zu erteilen.
Teilungsversteigerungen birgen immer das unbekannte Risiko, dass hier Mit/Eigentümer als Antragsteller des Verfahrens beteiligt sind, deren Gründe nicht unbedingt sofort erkennbar sind.
Bei Banken als Gläubiger weiß man in etwa, dass es denen um einen möglichst hohes Meistgebot geht, für das der Zuschlag erteilt wird, um möglichst viel von der Restschuld getilgt zu bekommen.
Bei TV unterscheidet man die 2 großen und gängigen Gruppen, als da sind geschiedene Eheleute zu 1/2 Miteigentümer und Erbengemeinschaften unterschiedlicher Konstellation.
Bei Ex- Eheleuten ist es häufig so, dass derjenige, der das Eigentum behalten möchte die TV beantragt und selbst mit bieten wird, um dannAlleineigentümer zu werden. Letztlich benötigt er auch nur den hälftigen Versteigerungserlös zu zahlen, da es sich seinen Miteigentumsanteil anrechnen lassen kann.
Hier wird es besonders schwierig selbst zum Zuge zu kommen.
Bei Erbengemeinschaften wollen alle Geld und sind meist selbst nicht daran interessiert das Eigentum zu erhalten...
An wen sie letztlich was zu zahlen haben ist letztlich, wie schon oft erwähnt, egal.
Wenn sie z.B. 200 t € unter Anrechnung eines bestehen Bleibenden Teil von Summe x bieten und den Zuschlag erhalten, lösen sie entweder die Bank ab oder die Bank und die alten Eigentümer.
Es bleibt bei einer Zahlungsverpflichtung von 200.000,-€ !
Sobald der Versteigerungstermin feststeht, dürfte die Rechtspflegerin Ihnen im Grunde schon sagen, welche Rechte bestehen bleiben und ins GG fallen.....
Ob es sich dann so verhält, erfahren sie aber tatsächlich erst im Termin......


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“