Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Deggit
Beiträge: 2
Registriert: 21.05.2018, 13:47

Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus

Beitragvon Deggit » 21.05.2018, 13:52

Hallo,

Wir beabsichtigen, eine Immobilie per Zwangsversteigerung zu erwerben. Der jetzige Eigentümer zeigt sich wenig kooperativ (ältere Frau ohne Kinder, mit Hunden). Der Gutachter durfte das Haus nicht betreten und wir wurden bei einer Außenbesichtigung sehr unfreundlich weggeschickt. Nun haben wir die Befürchtung, dass die Frau möglicherweise nicht ausziehen wird, wenn das Haus versteigert wird. Natürlich haben wir Verständnis für die Lage und würden eine einvernehmliche Einigung bevorzugen, ggf. die Frau mit einem Handgeld unterstützen. Allerdings wollen wir auch nicht zu blauäugig sein und uns nur auf Versprechungen verlassen. Einen Gerichtsvollzieher direkt zu Beginn zu beauftragen, wäre und sehr recht, den wir bei einer einvernehmlichen Einigung wieder kündigen würden. Es geht uns darum, möglichst wenig Zeit zu vergeuden. Wir würden folgendermaßen vorgehen, dazu hätten wir einige Fragen. Natürlich werden wir auch einen Anwalt hinzuziehen.
  • Erwerb der Immobilie per Zwangsversteigerung
  • einvernehmliche Einigung mit dem alten Eigentümer (aE) aushandeln (Handgeld)
  • Beim Erwerb der Immobilie habe ich einen Zuschlagsbeschluss bekommen. Mit diesem Zuschlagsbeschluss erhalte ich ein außerordentliches Kündigungsrecht und mit diesem kann ich einen Gerichtsvollzieher, den ich bezahle, beauftragen.
Fragen:
  • Ist es möglich, „vorsichtshalber“ einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, für den Fall, das eine einvernehmliche Einigung mit dem aE nicht eingehalten wird? (Szenario: Einigung mit dem aE auf Auszug innerhalb von drei Monaten, was nicht eingehalten wird. Würde ich dann erst den Gerichtsvollzieher einschalten, vergehen weitere Monate.
  • Wie lange muss ich dem aE Zeit einräumen, bis das Haus zwangsgeräumt wird?
  • Kann ich einen Gerichtsvollzieher auch wieder abbestellen?
  • Könnten Hunde ähnlich wie Kinder das Verfahren erschweren?
vielen lieben Dank für eure Hilfe
Thomas

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus

Beitragvon Addi » 21.05.2018, 19:00

Hallo Thomas,
Ich denke du bist schon gut informiert, hast die richtigen Gedanken..
Zunächst, es ist richtig dass eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses als Räumungstitlel gilt. Diese vollstreckbare Ausfertigung muß jedoch gesondert beantragt werden.
Günstig wäre es mit der aE vorab Kontakt aufnehmen und ihr bei der Wohnungssuche und ggfs. dem Umzug helfen, weil dies günstiger sein wird als eine Zwangsräumung!
Hierfür wird der GV je nach Aufwand einen Vorschuss anfordern, der sich nach Umfang und Größe der zu räumenden Immobilie orientiert. (Wohnung ca. 4.000,-€; Haus ca. 6.000,-€)......
Eine generelle Räumungsfrist gibt es nicht. Alles ist frei zu vereinbaren.....
Hunde sind im Rechtssinne nach BGB „Sachen“ gleichgestellt, nicht vergleichbar mit MK. Kindern....., das könnte die Sache trotzdem erschweren, da eine Wohnung gefunden werden muß, wo eine Hundehaltung möglich ist. Ein Tierheim wird sicherlich keine Lösung sein für die aE....

Deggit
Beiträge: 2
Registriert: 21.05.2018, 13:47

Re: Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus

Beitragvon Deggit » 21.05.2018, 20:57

Vielen lieben Dank für deine Antwort Addi.

Ich mache mir gerade wirklich viele Gedanken, ob ich für das Objekt mitbieten sollte oder nicht.

Generell wäre mir eine einvernehmliche Einigung auch am liebsten und gerne zahle ich dann auch ein paar Tausend Euro. Wäre für beide Parteien sicherlich auch das beste.

Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass ich beim Räumungsverfahren mit GV dem aE keine Räumungsfriest gewähren muss? Es könnte ja sein, dass ich vom aE an der Nase herumgeführt werden.
Z.B. Es wird sich nach einem ersten Gespräch auf eine dreimonatigen Wohnungssuchzeit geeinigt. Wir als neue Eigentümer würden bei der Suche helfen, am Ende Handgeld usw.

Der aE lehnt aber alle Wohnungen ab und nach drei Monaten hat sich nichts getan. Darüber hinaus habe ich das Gefühl er will nicht wirklich ausziehen.

Könnte ich jetzt einen GV beauftragen und so den aE in 1 bis 2 Wochen aus dem Haus bekommen?
Würde der aE dann auf der Straße sitzen?

Was ist wenn der aE gar kein Einkommen hat und hartz 4 bezieht. Dann kann er sich ja gar keine neue Wohnung leisten. Wohnungen die ihn das Amt anbietet lehnt er ab. Was mache ich dann?

Vielen lieben Dank für Hilfe und Antworten
Thomas

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zwangsversteigerung alte Eigentümer zieht nicht aus

Beitragvon Addi » 22.05.2018, 20:34

Guten Abend Thomas...
Also, wenn Sie das Gefühl haben, dass der aE sich ohnehin nicht bewegt, keine Anstalten für eine einvernehmliche Regelung und der Suche nach einer neuen Wohnung macht, dann sollten Sie direkt den GV mit der Zwangsräumung beauftragen.Das Räumungsverfahren dauert, da vieles vorab zu klären ist und natürlich vom Zeit- und Terminplan des GV abhängt.....
Wenn der aE selbst keine neue Wohnung finden will, hat die Kommune eine zur Verfügung zu stellen und der aE wird dort durch den GV eingewiesen....
Vorab einfach mal den GV kontaktieren, der kennt seine „ Schäfchen“ und sicher auch den alten Eigentümer....
Bei diesen Räumungsverfahren hat der aE natürlich immer auch die Möglichkeit „Räumungsschutz“ bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.....
Aber Durchhalten lohnt sich, wenn die Wohnung gut und günstig ist...


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“