Nach ZVG...Fragen

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Moderator: Alfred_Hilbert

Senga
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Nach ZVG...Fragen

Beitragvon Senga » 08.01.2017, 08:51

Guten Morgen und ein frohes Neues Jahr :)

Ich habe hier schon vorm Termin gelesen und bin nun in Sachen ZVG erfolgreich gewesen. Tatsächlich ist es ja so, dass man ein Ü-Ei ersteigert und sowohl der Termin selbst als auch die Abwicklung im Anschluss war schon sehr abenteuerlich :)

Es geht um eine Wohnung, die so gelegen war, dass eine Außenbesichtigung nicht möglich war (nicht zugänglicher Hinterhof - viele Mietparteien. Spannenderweise war das Gutachten ausführlich - es gab eine Innenbesichtigung des Gutachters - aber keinerlei Info darüber, ob die Wohnung bewohnt, leer oder vermietet ist (aber irgendjemand muss ihn ja reingelassen haben). Nach einem "Probetermin" einer ZVG habe ich ihm Vorfeld mit dem dortigen Rechtspfleger gesprochen, der meinte, dass so etwas normalerweise schon im Gutachten steht. Auf meine Nachfrage per Email im Vorfeld des Termins antwortete der Gutachter des Objekts dann "Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung war die Wohnung vermietet." (war für mich irrelavant, da Eigenbedarf, ist ja aber für andere Bieter durchaus interessant).

Im Termin der ZVG meinte der Rechtspfleger dann auf Nachfrage, die Wohnung sei nach Einsicht "der Aktenlage" wohl vermietet gewesen, jetzt aber wohl frei - ein Anwesender (der später auch mitbot), sagte dann laut: "Die Wohnung ist vermietet". Dies blieb dann so stehen und wurde vom Rechtspfleger auch nicht hinterfragt.

Wie auch immer: Nach Zuschlag stellt sich nun heraus, dass es einen Mietvertrag gibt. Interessanterweise ist der Mietvertrag geschlossen zwischen dem Mieter und nun kommt es:

als Vermieter a) dem Eigentümer und b) einer weiteren Partei, die offensichtlich mit Zustimmung des Eigentümers über die Wohnung verfügt hat (also den Mietvertrag abgeschlossen, Miete eingezogen, Schlüssel übergeben hat usw.). Unterschrieben haben beide.

Die Hausverwaltung war im Übrigen als Gläubiger des Verfahrens im Termin anwesend - d.h. die Nebenkosten sind nicht gezahlt worden (obwohl von dem Mieter als Nebenkostenvorauszahlung entrichtet, wie ich ja nun weiß). Ggfs. nicht beglichene Schuld (falls die Summe im Verteilungstermin nicht ausreicht) trage ich ja somit wieder mit. Das kann ja nicht in Ordnung sein.

Ich frage mich ob der zuständige Rechtspfleger so etwas nicht wissen sollte, bzw. derjenige der das Geld im Verteilungstermin auf die Gläubiger verteilt. Unter Umständen sind da ja mehrere 1000 Euro, die aus dem Eigentum erwirtschaftet worden, vorbei gelaufen. Oder ist das so rechtens?

Ich freue mich über Feedback.
Liebe Grüße
Senga

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Nach ZVG...Fragen

Beitragvon Addi » 08.01.2017, 19:51

Guten Abend Agnes,
Na, da scheint ja einiges im Vorfeld "schief" gelaufen sein......
Das Gericht..sprich der zuständige Rechtspfleger hat das Gutachten natürlich selbst durchzuarbeiten, um Ungereimtheiten vor dem Versteigerungstermin mit dem Gutachte oder anderen zu klären....
Allerdings kann es durchaus vorkommen, das WohnungseigentuM an Dritte vermietet oder überlassen wurde und ein Mietvertrag erst im oder nach dem Versteigerungstermin aus dem Hut gezaubert wird....
Der Ersteher einer Immobilie tritt er st mit Zuschlagserteilung gem. $ 56 ZVG in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers ein, sprich für die Hausgeldzahlung haftet...Aber auch der zu zahlende Mietzins steht ab dem Zuschlag dem Ersteher einer vermieteten Immobilie zu.....
Wenn Sie die Wohnung selbst oder anderweitig nutzen wollen, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Angabe eines Grundes möglich....


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