Hallo.
Ich habe am 8.7. ein Haus ersteigert. Am gleichen Tag vom Voreigentümer die Schlüssel erhalten. Leider dann festgestellt, dass sich noch einiges im Haus befindet, obwohl die ehemaligen Eigentümer vor ca 6 Monaten ausgezogen sind. Unter anderem haben wir EINEN Küchenschrank, einen Backofen ohne Tür, eine Spülmaschine, einen verschimmelten Kühlschrank, eine Gefriertruhe, einen Kleiderschrank ohne Rückwand und ohne Türen, ein Wasserbett, sämtliche Säcke mit Altkleidern, Papierkram, Müllsäcke, Kinderspielsachen, etc. im Haus vorgefunden. Da wir schnellstmöglich mit dem Renovieren beginnen möchten, fragen wir uns, ob wir die Sachen einfach entsorgen dürfen?
Bei der Schlüsselübergabe sagte die ehemalige Eigentümerin, dass sie nichts mehr davon brauchen. Jedoch wollen wir nicht die Gefahr eingehen, dass sie irgendwann kommen und sagen wir haben ihre wertvollen Sachen entsorgt.
Kann nichts zur Rechtslage finden was das betrifft, da das Haus als leerstehend angegeben war.
Vielleicht kann mir jemand Infos/ Quellen an die Hand geben um sicher zu gehen, dass kein Schadensersatzanspruch oder ähnliches besteht wenn wir alles entsorgen?
Danke
Gruß Magdalena
Zwangsversteigerung - Haus ersteigert
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung - Haus ersteigert
......
im Grunde ist es recht einfach....
Am besten einen unabhängigen Zeugen mitnehmen, der im Zweifel bestätigen kann, was noch im Haus vorgefunden worden ist. Sodann einige Bilder dieser Gegenstände machen und dann entsorgen, da ja der Eigentümer dieser Gegenstände sein "oK" zum Entsorgen gegeben hat....
Mehr ist hier nicht zu beachten.
Wäre das Einverständnis zur Entsorgung nicht gegeben, wäre zu raten, dem Eigentümer eine Frist mit Termin zum Abholen der Gegenstände vorzuschlagen, widrigenfalls eine Entsorgung erfolgt.....
im Grunde ist es recht einfach....
Am besten einen unabhängigen Zeugen mitnehmen, der im Zweifel bestätigen kann, was noch im Haus vorgefunden worden ist. Sodann einige Bilder dieser Gegenstände machen und dann entsorgen, da ja der Eigentümer dieser Gegenstände sein "oK" zum Entsorgen gegeben hat....
Mehr ist hier nicht zu beachten.
Wäre das Einverständnis zur Entsorgung nicht gegeben, wäre zu raten, dem Eigentümer eine Frist mit Termin zum Abholen der Gegenstände vorzuschlagen, widrigenfalls eine Entsorgung erfolgt.....
Re: Zwangsversteigerung - Haus ersteigert
Hallo.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Haben gestern beim Gerichtsvollzieher nachgefragt. Dieser hat uns empfohlen was schriftliches zu bekommen. Also haben wir was aufgesetzt dass sie damit einverstanden sind dass wir alles entsorgen dürfen. Sind auf gut Glück hin. Und beide waren da. Haben es auch ohne Probleme unterschrieben. Somit sind wir auf der sicheren Seite und können loslegen.
Gruß Magdalena
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Haben gestern beim Gerichtsvollzieher nachgefragt. Dieser hat uns empfohlen was schriftliches zu bekommen. Also haben wir was aufgesetzt dass sie damit einverstanden sind dass wir alles entsorgen dürfen. Sind auf gut Glück hin. Und beide waren da. Haben es auch ohne Probleme unterschrieben. Somit sind wir auf der sicheren Seite und können loslegen.
Gruß Magdalena