Von einem Bekannten habe ich von einem MFH erfahren, dass wahrscheinlich bis ca. Mitte 2015 in Teilen in die ZV kommen wird. Ein Verkauf ist zur Zeit aufgrund der Bauschäden sehr schwierig bzw. unmöglich. Der Leerstand beträgt mittlerweile auch schon 2 , 5 Jahre
Das MFH besteht aus 8 Wohnungen. Davon ist ein Besitzer mit 3 Wohngen in der Privat Insolvenz. Ein Teil der Eigentümer kann gerade noch so die Zinsen aufbringen. Eine Tilgung erfolgt schon seit Jahren nicht mehr. Der Rest ist Zahlungsunfähig. Bei den Wohnung handelt es sich um die typischen Steuermodelle der 90er Jahre. Alle Wohnungen wurden mit dem doppelten bzw. fast dem 3 fachen Marktwert als Steuermodelle verkauft. Das gesamte Gebäude ist aufgrund von Baumängeln leestehend und kann auch so nicht vermietet werden.
Ich schätze die Investitionen auf mindestens 100.000- 130.000 € damit die Wohnung zumindest vermietbar wären.
Nach Rücksprache mit einem Teil der Eigentümer würden diese ihre Wohnungen für 1 Euro verkaufen. Als Gläubiger sind die bestimmten und bekannten Banken eingetragen, die in den Ende 80er und Anfang der 90er Jahre hier ordentlich mitgemischt haben, und unbescholtene Bürger Kredite für überteuerte Wohnungen ohne eine Wertbestimmung untergejubelt haben.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie die Banken, bzw ein Insolvenzverwalter sich bei einem Verkauf durch die Eigentümer stellen. Kann ich als Interessent mit denen verhandeln, oder gibt es eine andere Möglichkeit. Für die derzeitigen Eigentümer zählt vorerst nur die Schuldenfreiheit. Nach meiner Einschätzung ist das gesamte Gebäude gerade mal 20-30 % der gesamten Restschulden wert.
Besten Dank
Verkauf eines überschuldeten Mehrfamilienhaus
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Verkauf eines überschuldeten Mehrfamilienhaus
....
sehr komplex und weit gestreut der Fragenkatalog.....
zum einen..
bei einem freihändigen Verkauf durch oder über den Insolvenzverwalter übernimmt der Käufer natürlich die auf dem Grundbesitz lastenden Grundpfandrechte mit der dinglichen Haftung. Will er diese ablösen bedarf es schon eines höheren Aufwandes als nur den symbolischen 1,-€.
Beteht Interesse, das Objekt im Ganzen durch eine Zwangsversteigerung zu erwerben, sollte zumindest der Verkehrswert bekannt sein, um bauliche Mängel auch wertmäßig einschätzen zu können und um eine wertmäßige Einschätzung zu bekommen inwieweit es sich rechnet, das Objekt im Wege der Zwangsvollstreckung zu erwerben..
Alle weiteren Fragen kommen erst danach und sind derzeit noch viel zu spekulativ um hierauf gezielt antworten zu können..
sehr komplex und weit gestreut der Fragenkatalog.....
zum einen..
bei einem freihändigen Verkauf durch oder über den Insolvenzverwalter übernimmt der Käufer natürlich die auf dem Grundbesitz lastenden Grundpfandrechte mit der dinglichen Haftung. Will er diese ablösen bedarf es schon eines höheren Aufwandes als nur den symbolischen 1,-€.
Beteht Interesse, das Objekt im Ganzen durch eine Zwangsversteigerung zu erwerben, sollte zumindest der Verkehrswert bekannt sein, um bauliche Mängel auch wertmäßig einschätzen zu können und um eine wertmäßige Einschätzung zu bekommen inwieweit es sich rechnet, das Objekt im Wege der Zwangsvollstreckung zu erwerben..
Alle weiteren Fragen kommen erst danach und sind derzeit noch viel zu spekulativ um hierauf gezielt antworten zu können..