Hallo,
ich habe vor eine Immobilie, die sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren befindet, zu ersteigern.
Auf der Website zvg-portal.de wurde leider nur ein 5 seitiges Exposé dazu veröffentlicht.
Ich war gestern beim Amtsgericht und der zuständige Rechtspfleger hat mir die vollstädige Version ausgehändigt (ca. 60 Seiten). Hierbei durfte ich keine Kopien oder Fotos anfertigen - aus Datenschutzgründen !?
Auf die Frage, ob es möglich ist in das Gerundbuch Einsicht zu nehmen, hat der Rechtspfleger mich nur auf den bevorstehenden Zwangsverteigerungstermin hingewiesen! "Dort werde ich schon alles erfahren", so der Rechtspfleger.
Direkt danach habe ich den Gläubiger kontaktiert (Sparkasse) und gebeten mir das Exposé per E-Mail im .pdf Format zu übermitteln. Die zuständige Sachbearbeiterin darf es aber nicht weitergeben- aus Datenschutzgründen !?
Ist das ligitim? Die Immobilie steht schon fast 2 Jahre leer, der Eigentümer ist verstorben etc.
Ich benötige das Exposé in der vollständigen Version, weil ich:
1. mir alles in Ruhe durchlesen möchte und
2. ein Bekannter von mir (wohnt ca. 300 km von mir entfernt) sich das anschauen möchte
Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Was kann ich jetzt machen?
Ich freue mich auf eure Tipps und vielleicht auch bestimmte Tricks
Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grundbuch
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grund
Hallo lesterb42,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Re: Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grund
Also....
normalerweise sind in erster Linie die betreibenden Gläubiger daran interessiert, dass die beschlagnahmten Versteigerungsobjekte auch tatsächlich zu einem verträglichen Wert versteigert werden.
Von daher schalten diese meist selbst überregionale Partner mit der Vermarktung ein.
Darüber hinaus überlassen die betreibenden Gläubiger auch gerne das vollständige Gutachten einem Interessenten.
warum das in Ihrem Fall nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich würde an Ihrer Stelle da nochmals nachharken.
Gerichte müssen da vorsichtiger sein weil:
"es kann immer vorkommen, dass eine Versteigerung kurzfristig noch aufgehoben wird, selbst unmittelbar im Termin.
Der Schuldner/Eigentümer ist somit bis zuletzt schützenswert, so dass niemand einen Anspruch darauf erheben kann ein vollständiges Gutachten mit Bauzeichnungen, Bebilderungen pp.zu erhalten ( denken sie daran es könnte ihre Immobilie sein, die sie kurzfristig vor der Versteigerung retten, und die Hälfte ihrer Straßenmitbewohner/Nachbarn hätten nun die genaue Details ihrer Immobilie!?)
Das Verkehrswertgutachten erhalten von daher i.d.R. der /die betreibenden Gläubiger, die/der Schuldner und eventuell weitere dingliche Grundpfandrechtsgläubiger.
Im Termin selbst wird es immer zur Einsicht offengelegt
normalerweise sind in erster Linie die betreibenden Gläubiger daran interessiert, dass die beschlagnahmten Versteigerungsobjekte auch tatsächlich zu einem verträglichen Wert versteigert werden.
Von daher schalten diese meist selbst überregionale Partner mit der Vermarktung ein.
Darüber hinaus überlassen die betreibenden Gläubiger auch gerne das vollständige Gutachten einem Interessenten.
warum das in Ihrem Fall nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich würde an Ihrer Stelle da nochmals nachharken.
Gerichte müssen da vorsichtiger sein weil:
"es kann immer vorkommen, dass eine Versteigerung kurzfristig noch aufgehoben wird, selbst unmittelbar im Termin.
Der Schuldner/Eigentümer ist somit bis zuletzt schützenswert, so dass niemand einen Anspruch darauf erheben kann ein vollständiges Gutachten mit Bauzeichnungen, Bebilderungen pp.zu erhalten ( denken sie daran es könnte ihre Immobilie sein, die sie kurzfristig vor der Versteigerung retten, und die Hälfte ihrer Straßenmitbewohner/Nachbarn hätten nun die genaue Details ihrer Immobilie!?)
Das Verkehrswertgutachten erhalten von daher i.d.R. der /die betreibenden Gläubiger, die/der Schuldner und eventuell weitere dingliche Grundpfandrechtsgläubiger.
Im Termin selbst wird es immer zur Einsicht offengelegt
Zuletzt geändert von Addi am 28.10.2014, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grund
Die bei den Gläubigern zuständigen Bearbeiter verweigern die Versendung von Gutachten nicht selten aus Bequemlichkeit. Datenschutzgründe werden hier gerne vorgeschoben.
....
kann ich so nicht bestätigen..
viele Gläubiger schalten mittlerweile ja auch überregionale Immobilienbüros ein, deren zuständige Mitarbeiter sehr behilflich und kompetent bei der Begleitung der beabsichtigten Versteigerung sind. Zumeist nehmen diese auch selbst an den Versteigerungsterminen teil und sind für alle Bietinteressenten mit letzten Details und Informationen zugegen...