Im zuge eine Teilungsversteigerunhg zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft, bin ich gezwungen, da keine gespräche mit der Mitbesitzerin möglich sind, mitzusteigern.
Mir gehören (geerbt) laut Grundbuch 3/4 des Grundstückes(Immobilie/Haus) und meiner Mitstreiterin 1/4.
Leider ist es nicht möglich das letzte 1/4 von Ihr abzukaufen. So das nun die ZV von Ihr ins laufen gebracht wurde.
Nun meine Frage:
Wenn ich korrekt informiert bin, brauche ich keine Siherheitsleistung zu hinterlegen, ist das richtig?
Wenn ich mitsteigere und Höchstbietender wäre, ist es möglich, das man nicht den vollen Betrag den man geboten hat ausbezahlen muss (dem mir gehört ja schon 3/4 des Höchstbetrages/Immmobilie)?
Vielen Dank!!!
P.S.:
Noch eine andere Frage, nur ein Gedankenspiel: wenn man als Bietergemeinschaft aufteten würde- nehmen wir an 2 Personen (die später zu 50/50 Besitzer sein möchten) von denen einer Person schon 75% der Immob. gehört.
Wäre es möglich, dass bei erfolgreich gewonnener Auktion durch die Bietergemeinschaft sich die Anteile am Vetrteilungstermin entsprechen der ursprünglichen Besitzverhältnisse sichern?
auf eigenes Erbe (Teilungsversteigerung) bieten
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: auf eigenes Erbe (Teilungsversteigerung) bieten
Hallo lesterb42,
vielen Dank vorab, ich werde dem Verfahren beitreten, gib es da eine Zeit wie weit im vorraus (vor dem Versteigerungstermin) das passieren muss?
Ich muss mir nochmal Gedanken zu der ganzen Geschichte machen, gibt es sonst noch vorab hilfreiche Tips die ich in jedemfall brücksichtigen sollte?
Danke
vielen Dank vorab, ich werde dem Verfahren beitreten, gib es da eine Zeit wie weit im vorraus (vor dem Versteigerungstermin) das passieren muss?
Ich muss mir nochmal Gedanken zu der ganzen Geschichte machen, gibt es sonst noch vorab hilfreiche Tips die ich in jedemfall brücksichtigen sollte?
Danke