Rücknahme des Gebotes

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Moderator: Alfred_Hilbert

DeGeEll
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Rücknahme des Gebotes

Beitragvon DeGeEll » 29.04.2014, 11:03

Hallo zusammen.

Ein Arbeitskollege wil demnächst in einer Versteigerung eine Eigentumswohnung erstiegern.
Mit seiner Bank hat er bereits die Konditionen besprochen, allerdings kann noch kein Finazierungsvertrag geschlossen werde da die Kaufsumme (das Gebot) fehlt.

Der Finanzer sagte nun, man könne aus dem Grund das die Fianzierung nicht klappt, innerhalb 14Tage Beschwerde gegen das Gebot einlegen. :!: :?:


Ist das korrekt? Geht das?

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Rücknahme des Gebotes

Beitragvon Addi » 10.02.2017, 10:52

...
hinsichtlich des Beschwerderechts gegen eine Zuschlagserteilung- oder auch Zuschlagsverweigerung ist dies richtig:
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt für alle im Versteigerungstermin oder im Verkündungstermin erschienenen bzw. vertretenen Beteiligten mit dem heutigen Tag, für die übrigen Beteiligten und den Ersteher mit der Zustellung dieser Entscheidung. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht XY oder beim Beschwerdegericht, dem Landgericht YZ, eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.

Aber, bei nicht rechtzeitiger oder nicht möglicher Finanzierung des Meistgebotes kann der Ersteher nicht sein eigenes Gebot anfechten.
Der Meistbietende wird mit Zuschlag neuer Eigentümer §90 Abs.1 ZVG. sollte das Meistgebot nicht gezahlt werden, erfolgt eine Übertragung der Forderungen gegen den Ersteher, § 118 ZVG mit der Option die Wiederversteigerung § 132 ZVG zu beantragen.

DrSchiwago
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Registriert: 24.02.2017, 12:25

Re: Rücknahme des Gebotes

Beitragvon DrSchiwago » 26.02.2017, 21:15

Hallo,
falls vorhanden Gutachten der Bank vorher vorlegen,
dann das Eigenkapital prüfen und vorher von Bank oder Finanzier grünes Licht einholen :)
so funktioniert das Finanzkarussel. :roll:
MfG


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