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Versteigerungsvermerk
Verfasst: 15.05.2020, 17:19
von floriand
Hallo,
es geht um den Satz: "Der Versteigerungsvermerk ist am... in das Grundbuch eingetragen worden." Wird der Vermerk eingetragen, wenn der Antrag auf Teilungsversteigerung beim Amtsgericht eingegangen ist oder später?
Eine zweite Frage: Gibt es schon Erfahrungswerte, ob die Coronakrise den Immobilienpreis bei Zwangsversteigerungen beeinflusst?
Re: Versteigerungsvermerk
Verfasst: 15.05.2020, 20:19
von Addi
Der Versteigerungvermerk hinsichtlich einer ZV oder TV wird von dem Grundbuchamt nach Anordnung eines Verfahrens seitens des Vollstreckungsgerichts auf Ersuchen dieses eingetragen.
Mit Eingang des Ersuchens bei dem GBAmt gilt die Beschlagnahme als erfolgt gem. § 22 ZVG.
Dort heißt es:
§ 22
(1) Die Beschlagnahme des Grundstücks wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in welchem der Beschluß, durch den die Zwangsversteigerung angeordnet ist, dem Schuldner zugestellt wird. 2Sie wird auch wirksam mit dem Zeitpunkt, in welchem das Ersuchen um Eintragung des Versteigerungsvermerks dem Grundbuchamt zugeht, sofern auf das Ersuchen die Eintragung demnächst erfolgt.......
Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrswerte aufgrund der wirtschaftlichen Situation durch die Corona-Krise, den realistischen Wert einer Immobilie wieder näher kommen und nach unten angepasst werden. Die Werte sind überproportional durch die niedrige Zinspolitik der EZB explodiert und näherten sich einer Immobilienblase ähnlich der wie vor 10-12 Jahren in den USA. Auch werden Bietinteressenten nunmehr berücksichtigen müssen, dass vielleicht zukünftig nicht mehr 2 volle Gehälter für die Abtragungen zur Verfügung stehen....
Re: Versteigerungsvermerk
Verfasst: 16.05.2020, 08:25
von floriand
Vielen Dank für die Antwort!