Re: Zulässigkeit eines Antrags auf TV
Verfasst: 14.05.2020, 07:54
…
weder noch....
warum sollte die TV missbräuchlich sein oder das Amtsgericht eingreifen?
Wenn die Erben einer Erbengemeinschaft sich nicht über die 'Verwertung einer Immobilie einig sind oder einig werden können, kann die Verwertung durch Versteigerung erfolgen.
Die Spielregeln hierfür gibt das Zwangsversteigerungsgesetzt ab § 180 ff. ZVG vor. Diese Spielregeln werden vom Vollstreckungsgericht/Rechtspfleger auch entsprechend beachtet und angewendet....
weder noch....
warum sollte die TV missbräuchlich sein oder das Amtsgericht eingreifen?
Wenn die Erben einer Erbengemeinschaft sich nicht über die 'Verwertung einer Immobilie einig sind oder einig werden können, kann die Verwertung durch Versteigerung erfolgen.
Die Spielregeln hierfür gibt das Zwangsversteigerungsgesetzt ab § 180 ff. ZVG vor. Diese Spielregeln werden vom Vollstreckungsgericht/Rechtspfleger auch entsprechend beachtet und angewendet....