Nach ZV keine Mieten aber Hausgeld zahlen?
Verfasst: 12.05.2020, 17:19
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir bei einer kniffligen Frage helfen (die Rechtspflegerin am Versteigerungsgericht musste hier leider passen):
1. folgende Situation:
Zuschlag für zwei Wohnungen desselben Eigentümers am 03.06.2019
Miete für Juni für Whg. 1 ging an dessen Insolvenzverwalter, für Whg. 2 an den alten Eigentümer (da die Wohnung zum Versteigerungstermin schon vom Insolvenzverwalter freigegeben war)
Hausverwaltung verlangt nun für beide Whg. anteiliges Hausgeld ab 03.06. vom Ersteher.
Ersteher verlangt entsprechend anteilige Miete vom Insolvenzverwalter und vom alten Eigentümer.
Insolvenzverwalter weigert sich, da die Miete zum 1.6. fällig gewesen sei und somit in die Masse falle. Er habe aber selbstverständlich das Hausgeld überwiesen (was Hausverwaltung dann auch zugibt).
Alter Eigentümer reagiert überhaupt nicht.
Frage 1: Wer hat recht - Insolvenzverwalter oder Hausverwaltung?
2. Nun zur Abrechnung für 2019
Ersteher erhält von der HV eine getrennte Abrechnung ab dem 03.06.2019
Das fehlende Hausgeld für Juni für beide Wohnungen wird darin dem Ersteher angelastet, die Zahlung des Insolvenzverwalters für eine Wohnung wird bei den Zahlungen für den Zeitraum bis zum 02.06. als Überzahlung verbucht. Ersteher soll demzufolge eine hohe Nachzahlung leisten.
Frage 2: Was kann der Ersteher dagegen unternehmen?
Viele Grüße
Hilli
ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir bei einer kniffligen Frage helfen (die Rechtspflegerin am Versteigerungsgericht musste hier leider passen):
1. folgende Situation:
Zuschlag für zwei Wohnungen desselben Eigentümers am 03.06.2019
Miete für Juni für Whg. 1 ging an dessen Insolvenzverwalter, für Whg. 2 an den alten Eigentümer (da die Wohnung zum Versteigerungstermin schon vom Insolvenzverwalter freigegeben war)
Hausverwaltung verlangt nun für beide Whg. anteiliges Hausgeld ab 03.06. vom Ersteher.
Ersteher verlangt entsprechend anteilige Miete vom Insolvenzverwalter und vom alten Eigentümer.
Insolvenzverwalter weigert sich, da die Miete zum 1.6. fällig gewesen sei und somit in die Masse falle. Er habe aber selbstverständlich das Hausgeld überwiesen (was Hausverwaltung dann auch zugibt).
Alter Eigentümer reagiert überhaupt nicht.
Frage 1: Wer hat recht - Insolvenzverwalter oder Hausverwaltung?
2. Nun zur Abrechnung für 2019
Ersteher erhält von der HV eine getrennte Abrechnung ab dem 03.06.2019
Das fehlende Hausgeld für Juni für beide Wohnungen wird darin dem Ersteher angelastet, die Zahlung des Insolvenzverwalters für eine Wohnung wird bei den Zahlungen für den Zeitraum bis zum 02.06. als Überzahlung verbucht. Ersteher soll demzufolge eine hohe Nachzahlung leisten.
Frage 2: Was kann der Ersteher dagegen unternehmen?
Viele Grüße
Hilli