Anteil an Erbengemeinschaft Unbekannt
Verfasst: 12.05.2020, 11:41
Sehr geehrte Forenmitleser,
ich beschäftige mich gerade mit einem Fall, welcher vrsl. in eine Teilungsversteigerung münden wird. Um vor Einleitung der Teilungsversteigerung zu wissen, worauf ich mich einlasse, hoffe ich hier auf Beantwortung der Fragen:
Mein Opa und sein Bruder haben zusammen auf einem Grundstück ein Haus gebaut und bewohnt. Laut Grundbuch lebten beide in Erbengemeinschaft. Eine Teilungserklärung o.ä. ist mir nicht bekannt. Es ist ein 2-Familienhaus. Der Bruder meines Opas hat mit seiner Familie immer im EG gewohnt, mein Opa und seine Familie im OG.
Der Bruder meines Opa ist vor ein paar Jahren gestorben, woraufhin dessen Sohn als Alleinerbe in die Erbengemeinschaft eintrat. Seitdem bildeten mein Opa und dieser Mann eine Erbengemeinschaft. Eine Teilungserklärung o.ä. ist mir nicht bekannt.
Mein Opa ist vor kurzem verstorben. Da meine Mutter tot ist, sind wir 3 Geschwister als weitere Erbengemeinschaft in die Erbengemeinschaft getreten.
Die Gegenpartei verweigert nur in Bezug auf die Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft jedwege Modernisierung oder Vermietung, d.h. das Objekt ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, da Stromkosten, Heizkosten, Wassergebühren, Grundsteuer, Versicherung etc. trotzdem anfallen.
Wir würden nun gerne in Bezug auf den wirtschaftlichen Totalschaden bzw. unsere Belastung eine Teilungsversteigerung einleiten. Leider sind wir uns unsicher, wie hoch unser Anteil ist, da in keiner bisherigen Erbengemeinschaft der Anteil am Gesamten angegeben war.
Das Nachlassgericht konnte hierzu keine Auskunft geben, da dieses lediglich mit Erben ermittelt. Uns ist nur klar, dass wir Geschwister jeweils 1/3 am Anteil unseres Opas haben. Da wir nicht wissen, wieviel Anteil unser Opa hatte, ist uns völlig unbekannt, wieviel Anteil wir am Gesamten haben.
Frage a: Kann man den Gesamtanteil irgendwie herausfinden?
Frage b: Wenn es keine Anhaltspunkte für gegenteiliges gibt, kann man dann davon ausgehen, dass Opa+dessen Bruder jeweils 50% innehatten?
Frage c: Besteht die Gefahr, dass die Gegenpartei eine nachträglich angefertigte/erfundene Teilungserklärung o.ä. hervorzaubert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
ich beschäftige mich gerade mit einem Fall, welcher vrsl. in eine Teilungsversteigerung münden wird. Um vor Einleitung der Teilungsversteigerung zu wissen, worauf ich mich einlasse, hoffe ich hier auf Beantwortung der Fragen:
Mein Opa und sein Bruder haben zusammen auf einem Grundstück ein Haus gebaut und bewohnt. Laut Grundbuch lebten beide in Erbengemeinschaft. Eine Teilungserklärung o.ä. ist mir nicht bekannt. Es ist ein 2-Familienhaus. Der Bruder meines Opas hat mit seiner Familie immer im EG gewohnt, mein Opa und seine Familie im OG.
Der Bruder meines Opa ist vor ein paar Jahren gestorben, woraufhin dessen Sohn als Alleinerbe in die Erbengemeinschaft eintrat. Seitdem bildeten mein Opa und dieser Mann eine Erbengemeinschaft. Eine Teilungserklärung o.ä. ist mir nicht bekannt.
Mein Opa ist vor kurzem verstorben. Da meine Mutter tot ist, sind wir 3 Geschwister als weitere Erbengemeinschaft in die Erbengemeinschaft getreten.
Die Gegenpartei verweigert nur in Bezug auf die Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft jedwege Modernisierung oder Vermietung, d.h. das Objekt ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, da Stromkosten, Heizkosten, Wassergebühren, Grundsteuer, Versicherung etc. trotzdem anfallen.
Wir würden nun gerne in Bezug auf den wirtschaftlichen Totalschaden bzw. unsere Belastung eine Teilungsversteigerung einleiten. Leider sind wir uns unsicher, wie hoch unser Anteil ist, da in keiner bisherigen Erbengemeinschaft der Anteil am Gesamten angegeben war.
Das Nachlassgericht konnte hierzu keine Auskunft geben, da dieses lediglich mit Erben ermittelt. Uns ist nur klar, dass wir Geschwister jeweils 1/3 am Anteil unseres Opas haben. Da wir nicht wissen, wieviel Anteil unser Opa hatte, ist uns völlig unbekannt, wieviel Anteil wir am Gesamten haben.
Frage a: Kann man den Gesamtanteil irgendwie herausfinden?
Frage b: Wenn es keine Anhaltspunkte für gegenteiliges gibt, kann man dann davon ausgehen, dass Opa+dessen Bruder jeweils 50% innehatten?
Frage c: Besteht die Gefahr, dass die Gegenpartei eine nachträglich angefertigte/erfundene Teilungserklärung o.ä. hervorzaubert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.